Abrechnungsbetrug, Überlastung, Korruption: In Deutschland häufen sich die Whistleblowing-Fälle und machen vor keiner Branche Halt. Die Missstände reichen von der Pflege bis zum Finanzwesen – das hat eine Untersuchung des Dokumentationszentrums ansTageslicht.de gezeigt.
Seit dem 2. Juli 2023 ist Whistleblowing durch das Hinweisgeberschutzgesetz geregelt. Es soll Mitarbeitende schützen, die Verstöße oder Missstände in ihrem beruflichen Umfeld erkennen und melden möchten. Aber was bedeutet das Whistleblowing-Gesetz konkret für Unternehmen? Wie denken Beschäftigte darüber? Und welche Schritte sind jetzt für Unternehmen wichtig?
Die Antworten liefert das Whitepaper „Whistleblowing in Deutschland“ von Personio und dem Marktforschungsunternehmen Appinio. Dabei sind schockierende Zahlen zutage gekommen: Nur 39 Prozent der Arbeitgeber haben bereits ein vertrauliches System, durch das Mitarbeitende Sorgen oder Verstöße melden können. Noch dramatischer ist, dass nur 22,6 Prozent der befragten Mitarbeitenden von so einem System wissen.

Was bedeutet das Hinweisgeberschutzgesetz?
Unternehmen sind nach dem Hinweisgeberschutz verpflichtet, interne Meldekanäle für Hinweisgebende einzurichten, die dort eingegangenen Hinweise zu untersuchen und die Missstände zu beheben. Ab dem 1. Dezember 2023 drohen bis zu 20.000 Euro Bußgeld, wenn kein interner Meldekanal eingerichtet oder in Betrieb ist. Alle eingegangenen Meldungen müssen so dokumentiert werden, dass sie theoretisch als Beweismittel eingesetzt werden können – außerdem müssen sie Jahre aufbewahrt werden.
Das ganze Meldesystem muss datenschutzkonform sein und den Whistleblower:innen den Eingang der Meldung innerhalb von sieben Tagen bestätigen. Darauf muss das Unternehmen passende Maßnahmen einleiten und den Hinweisgebenden innerhalb von drei Monaten über die eingeleiteten Maßnahmen und die Folgen informieren.
Gut zu wissen: Die Meldung kann entweder schriftlich, zum Beispiel über ein IT-basiertes System, oder persönlich und mündlich erfolgen. Das heißt, dass Unternehmen nicht dazu verpflichtet sind, anonyme Meldungen zu ermöglichen. Falls sie eine anonyme Meldung erhalten, müssen sie diese aber bearbeiten. Grundsätzlich können diese Aufgaben auch an einen externen Dienstleister vergeben werden.
Was denken Arbeitnehmende über Whistleblowing?
Auch wenn Whistleblowing einen negativen Ruf hat, sollten Unternehmen es als Chance sehen. Denn es beugt Imageschäden und finanziellen Einbußen vor und stärkt eine Kultur des Vertrauens. Aber was halten Arbeitgeber und Beschäftigte wirklich vom Whistleblowing?
Aktuell herrscht bei dem Thema eine Kluft zwischen dem Wissensstand von Arbeitgebern und Mitarbeitenden. Ganze 43 Prozent der Mitarbeitenden geben an, nicht zu wissen, ob ihr Unternehmen eine Whistleblowing-Richtlinie hat. Arbeitgeber sollten ihre Belegschaft daher verstärkt über Whistleblowing allgemein und den Stand der Maßnahmen im Unternehmen aufklären.
Arbeitgeber und Arbeitnehmende sehen den Status Quo sehr unterschiedlich
Die Wahrnehmung von Arbeitgebern und -nehmenden geht deutlich auseinander. Während 34 Prozent der Arbeitgeber sagen, sie fühlen sich sehr sicher, was den Umgang mit Fehlverhalten angeht, stimmen dem nur 20 Prozent der Beschäftigten zu – ein Zeichen, dass Unternehmen den eigenen Umgang mit dem Thema überbewerten.
Trotzdem sind 62 Prozent der Arbeitnehmenden und 82 Prozent der Arbeitgeber der Meinung, dass sensible Fälle fair behandelt werden. Was aber besorgniserregend ist: Drei Viertel der Beschäftigten (75 Prozent) haben Angst vor Repressalien. Umso wichtiger, dass Unternehmen Zeit in die Ausgestaltung ihrer Whistleblowing-Richtlinien und in die Einführung vertrauensvoller Systeme investieren.
Wie führt man ein vertrauliches Whistleblowing-System ein?

Die Befragung zeigt: Mitarbeitende haben unterschiedliche Präferenzen für das Hinweisgeben. Unternehmen sollten daher mehrere Kanäle und einen gut funktionierenden anonymen elektronischen Weg bereitstellen – denn hierhin entwickelt sich der Trend.
Personio Whistleblowing bietet Mitarbeitenden einen dedizierten anonymen Meldekanal als Teil der All-in-One HR-Software. So können sie einfach, sicher und anonym Fehlverhalten melden. Damit hilft Personio Unternehmen rechtskonform zu bleiben und dabei Gebühren und mögliche Rufschäden zu vermeiden. Die sichere und anonyme Fallmeldung mit zweistufiger Kommunikation, wasserdichtem Datenschutz und einer intuitiven Benutzeroberfläche ermöglicht transparentes Fallmanagement und die Einhaltung der DSGVO- und Hinweisgeberschutz-Richtlinien.
