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Altersvorsorge in der Zinswende: Betriebsrenten vor Inflation schützen

Jeder dritte Deutsche sorgt sich um seine finanzielle Zukunft im Alter, so eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln aus dem Jahr 2022. Die Entwicklung der Inflationsrate in Deutschland beflügelt diese Ängste, denn Vorsorgekapital und Rentenanwartschaften werden ausgehöhlt. Diese Rahmenbedingungen müssen Personalverantwortliche kennen und bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) berücksichtigen, um im Sinne ihrer Beschäftigten gegenzusteuern.

Die Altersversorgung in Deutschland steht somit vor neuen Herausforderungen: Nach einer anhaltenden Negativzinsphase steigt der Leitzins wieder an. Dennoch können die Zinsen derzeit nicht mit der Entwicklung der Inflationsrate mithalten.

Das führt zu einem eingeschränkten Handlungsspielraum bei der bAV: Eine Bruttobeitragsgarantie, die den Sparerinnen und Sparern die eingezahlten Beiträge vollständig zusichert, ist kaum mehr darstellbar. Wer dennoch auf volle Garantien setzen möchte, büßt Renditechancen ein.

Zudem müssen – so die Vorgabe des Gesetzgebers – Arbeitgeber Mindestanforderungen in der bAV bezüglich der zugesagten Leistungen garantieren. Das Gesetz definiert im Rahmen der sogenannten beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ) keine eindeutige untere Haltelinie der Mindestgarantie, doch der Arbeitgeber muss die festgelegten Beiträge in eine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umwandeln und bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses eine konkrete wertgleiche Leistung definieren. Hierbei darf er das wirtschaftliche Anlagerisiko nicht vollständig auf die Arbeitnehmer abwälzen. Nach herrschender Expertenmeinung bietet ein garantiertes Mindestgarantieniveau von derzeit 80 Prozent der gezahlten Beiträge eine belastbare und sichere Untergrenze für eine BOLZ. 

Kaufkraftverlust entgegenwirken

Aktuell stellt sich die Frage, wie Anlageformen zum Aufbau einer Altersversorgung gestaltet sein sollten, um die Inflation abzufedern und gleichzeitig die erforderlichen Mindestgarantien abzubilden. Bei steigender Inflation über einen langen Zeitraum ist empirisch belegt, dass sich Aktien mit hoher Wahrscheinlichkeit überdurchschnittlich entwickeln. Wer außerdem mit laufenden Lohnanpassungen auch regelmäßig die Vorsorgebeiträge anpasst, wirkt dem Kaufkraftverlust zusätzlich entgegen.

Alle Renditehebel nutzen

Zusätzlich können beim Aufbau der Altersversorgung weitere Renditequellen genutzt werden, die sich allein aus der staatlichen Förderung, dem gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss und dem kollektiven Ansatz der bAV ergeben. Im Gesamtpaket aus sogenannter System- und Produktrendite bietet eine fondsgebundene geförderte Direktversicherung unter Garantie- und Renditegesichtspunkten gute Voraussetzungen für den Aufbau einer effizienten Altersversorgung und kann der Inflation standhalten. Zudem zeigt die zuvor erwähnte IW-Studie, dass insbesondere die bAV als wirksame Maßnahme gegen Geldnöte im Alter wahrgenommen wird.

Infolge der wirtschaftlichen Unsicherheiten sollten Arbeitgeber jetzt bestehende Produktportfolios für ihre Belegschaften überprüfen, Garantien neu justieren und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zeitgemäße Lösungen anbieten. Da bAV-Fragen in der Regel in Personalabteilungen abgewickelt werden ist, sollten die HR Professionals eingebunden werden.

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