Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen, die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Mitarbeitern finanziell unter die Arme greifen, können dabei Steuererleichterungen nutzen. Darüber hinaus bleiben Arbeitslohnspenden von Arbeitnehmern an Hochwasser-Opfer steuerlich unberücksichtigt. Das geht aus abgestimmten Erlassen der Finanzverwaltungen in den einzelnen Bundesländern hervor.
Steuerbefreiung für Beihilfen des Arbeitgebers
Grundsätzlich gilt: Bei Unterstützungen beziehungsweise Beihilfen an hilfsbedürftige Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 600 Euro pro Kalenderjahr keine Lohnsteuer einbehalten. Sogar ein Betrag, der über 600 Euro liegt, kann steuerfrei sein – und zwar dann, wenn unter Berücksichtigung der Einkommen- und Familienverhältnisse des Arbeitnehmers ein besonderer Notfall vorliegt. Gemäß dem Verwaltungserlass kann bei den vom Hochwasser betroffenen Arbeitnehmern von einem besonderen Notfall ausgegangen werden. Auch Zinszuschüsse und Zinsvorteile bei Darlehen, die Arbeitnehmer zur Beseitigung der Schäden aufnehmen, bleiben steuerfrei.
Gemäß dem Verwaltungserlass entsteht bis zum 31. Oktober 2021 keine Lohnsteuerpflicht für geldwerte Vorteile aus der Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Fahrzeugs an Arbeitnehmer, deren Privatwagen durch das Hochwasser zerstört wurde. Ebenfalls bis Ende Oktober bleiben Vorteile aus der Nutzungsüberlassung von Unterkünften und der Gewährung von kostenloser Verpflegung an Arbeitnehmer und deren Angehörige steuerfrei.
Regelung in Bezug auf Arbeitslohnspenden
Eine Steuerbegünstigung gibt es auch, wenn Mitarbeiter einen Teil ihres Lohns an Hochwasser-Opfer spenden. Konkret bedeutet dies: Wenn ein Arbeitnehmer auf die Auszahlung eines Teils seines Gehalts oder auf Teile eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer Spende des Arbeitgebers an die Hochwasser-Opfer verzichtet, kann dieser Lohnbestandteil bei der Berechnung des steuerpflichtigen Arbeitslohns unberücksichtigt bleiben.
ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.