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Betriebsrentenstärkungsgesetz: Entwurf enttäuscht Experten

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Die Politik hat erkannt, dass die betriebliche Altersversorgung (bAV) stagniert und es notwendig ist, sie auszubauen und zu stärken. Dazu hatten die Ministerien für Arbeit und Soziales beziehungsweise der Finanzen Ende Juni 2024 einen gemeinsamen Referentenentwurf des BRSG II vorgelegt. Doch zu diesem hagelte es von allen Seiten (berechtigte) Kritik. Verbände, spezialisierte Beraterinnen und Praktiker, Professorinnen und Anbieter von Versorgungslösungen waren sich einig: zu wenig, zu zaghaft und übervorsichtig.

Die Erwartungen an den Regierungsentwurf – also den eigentlichen Gesetzentwurf – waren daher hoch: Erwartet wurde, dass zumindest einige der überfälligen Verbesserungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung noch in den Entwurf aufgenommen würden.

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