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bAV: De-Risking in Einzelschritten

Unternehmen, die nach HGB bilanzieren, müssen sich auch in der Niedrigzinsphase mit sechs Prozent Rechnungszins in der Steuerbilanz herumschlagen. Ein inhabergeführtes Technologieunternehmen wollte die rasant steigenden Rückstellungen nicht mehr tatenlos hinnehmen, sondern tüftelte De-Risking-Maßnahmen aus. Der vorliegende Text ist eine gekürzte Fassung des Beitrags aus der dpn-Ausgabe 2/2021.

„Ein gutes bAV-Angebot für unsere Mitarbeiter ist ein zentrales Element in der Vergütungsstruktur unseres Unternehmens“, sagt Marcus Meier, Finanzchef der ABCD GmbH (alle Namen in diesem Beitrag sind auf Wunsch der Gesprächspartner geändert). „Die soziale Fürsorge war schon für die Gründer unseres Unternehmens eine Pflicht“, ergänzt Vera Wagner, Personalleiterin des inhabergeführten Technologieherstellers mit Sitz in Norddeutschland, „und sie ist es für uns heute immer noch.“

Die ABCD GmbH wurde in den 1970er Jahren gegründet. Heute ist der Technologieanbieter in rund 100 Ländern vertreten und beschäftigt fast 10 000 Mitarbeiter, davon rund die Hälfte in Deutschland. Von Anfang an gewährte das Unternehmen seinen Beschäftigten in Deutschland eine Betriebsrente in Form einer Direktzusage. Damit ging der Arbeitgeber eine unmittelbare Verpflichtung gegenüber den Mitarbeitern in der Altersvorsorge ein. Er konnte sich den Benefit auch leisten, solange Gesetzgeber und Zinsen mitspielten.  Doch wie so viele andere Unternehmen „traf auch uns der extreme Anstieg der Rückstellungen vollkommen unvorhergesehen“, sagt der Finanzchef. Aber die Geschäftsführung war in diesen Jahren so weitsichtig zu erkennen, dass die Rückstellungen für eine langfristige Direktzusage nicht mehr zu finanzieren sind. Die ABCD GmbH brauchte die eigenen Finanzmittel dringender für das Wachstum des Kerngeschäfts als für Pensionsrückstellungen.

Von der unmittelbaren zur mittelbaren Zusage

Anfang der 2000er Jahre suchte die Geschäftsführung eine Lösung für die unmittelbare Versorgungszusage. Zunächst reduzierte sie die Betriebsrentenzusagen für alle Neueintritte, musste aber rasch feststellen, dass die Entlastung durch diesen Einschritt allein nicht ausreichte. „Es ging kein Weg mehr an einem Bruch mit der bisherigen Altersvorsorge vorbei“, so Marcus Meier. Deshalb wurde die unmittelbare Direktzusage letztlich komplett für alle zukünftig neu eintretenden Beschäftigten ausgeschlossen. Gleichzeitig bot das Technologieunternehmen den Mitarbeitern mit einer Direktversicherung und einer rückgedeckten Unterstützungskasse mittelbare Versorgungszusagen bei externen Anbietern neu an. „Diese beiden Durchführungswege bestehen bei uns bis heute fort“, ergänzt die Personalleiterin. Das neue Modell schöpfe in der Direktversicherung alle Freibeträge und Fördergrenzen aus. Zudem belohnt der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung der Beschäftigten durch eigene Aufstockungsleistungen.

Die Bestandsbelegschaft mit Anwartschaften aus dem nun alten Versorgungswerk verblieb im Durchführungsweg der Direktzusage. Anwartschaften auf eine Betriebsrente blieben gewahrt und wuchsen mit zunehmender Betriebszugehörigkeit weiter an. Heute beschäftigt die ABCD GmbH noch rund 1000 Personen mit Anwartschaften im alten Versorgungswerk, während die Gesamtzahl der Beschäftigten in Deutschland inzwischen fünfmal so hoch ist. „Ein solches Wachstum von Neuverträgen hätten wir niemals mit der alten Direktzusage finanzieren können“, betont Vera Wagner. Ihren Future Service komplett zu schließen, sei keine Option für die ABCD GmbH gewesen. „Wir sind als Unternehmen innovativ, aber auch sozial, und überlegen uns deshalb eigene Lösungen.“

BilMoG und die Folgen

Das De-Risking der 2000er Jahre war nur ein erster Schritt. Damals konnte die Personalabteilung die Rückstellungen für das unmittelbare Versorgungswerk noch selbst berechnen. Doch die wachsende Regulatorik und die steigenden Aufwendungen für die Rückstellungen brachten das Thema schließlich auf den Schreibtisch des Finanzchefs. Das Inkrafttreten des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Jahr 2009 verschärfte die Lage drastisch. Marcus Meier: „Wir hatten bereits vorher mit der Rückstellungsproblematik zu kämpfen, doch jetzt kam das Zinsthema noch dazu.“ Das BilMoG ordnete die Handelsbilanzierung aller Unternehmen, die nach dem HGB zu Buchführung verpflichtet waren, erstmals zum 31. Dezember 2010 neu. Unverändert blieb die steuerliche Spezialvorschrift des § 6a EStG. Demnach wurden die steuerlichen Pensionsrückstellungen wie bisher mit einem Rechnungszinsfuß von sechs Prozent unter Anwendung des Teilwertverfahrens ermittelt. Ebenso blieb die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz bestehen.  Entscheidend geändert wurde die Bewertung der Pensionsrückstellungen für die Handelsbilanz. Die Höhe der Rückstellungen richtet sich nach dem Zinssatz, der der Bewertung zugrunde gelegt wurde. Dieser Zinssatz wurde in § 253 Abs.2 des HGB als Durchschnitt bestimmter Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre abgeleitet. Damit wich die Ermittlung des Zinssatzes von der steuerlichen Methode ab.

Steigender Zinsänderungsaufwand belastet die Bilanz

Durch BilMoG verpflichtet den aktuellen Marktzins in der Bilanzierung anzuwenden, „ergab sich ein Zinsänderungsaufwand, der von Jahr zu Jahr immer größer wurde“, konstatiert Marcus Meier. Für die ABCD GmbH entstand daraus ein jährlicher Aufwand, der das Konzern-ergebnis de facto halbierte. „Zwar räumt der Gesetzgeber an dieser Stelle verschiedene Möglichkeiten ein, die Berechnungsmethodik zu ändern, um den Zinsänderungsaufwand in der Handelsbilanz zu reduzieren, besser gesagt, ihn in die Länge zu ziehen“, so der Finanzchef. „Trotzdem müssen wir jährlich einen zweistelligen Millionenbetrag als Rückstellung bilden.“

Zur handelsrechtlichen Seite des BilMoG kam das Zinsthema in der Steuerbilanz. „Damit, dass wir weiterhin mit dem Zinsfuß von sechs Prozent in der Steuerbilanz zu bilanzieren haben, haben wir als Unternehmen enorme Bauchschmerzen“.  Für ihn ist es nicht logisch, dass „wir in der Handelsbilanz mit dem Marktzins runtergehen und in der Steuerbilanz bei fixen sechs Prozent verbleiben müssen“. Sicherlich habe der Gesetzgeber 2009 nicht das langfristige Absinken des Marktzinses vorhersehen können. Jetzt aber befinde man sich „in einem zementierten Niedrigzinsumfeld, und der Steuergesetzgeber reagiert nicht“, kritisiert Marcus Meier.

„Wir bilanzieren in der Steuerbilanz deutlich weniger Aufwand, woraus sich liquiditätswirksame Steuerabflüsse in erheblichem Umfang ergeben.“
Der korrespondierende Ausgleich über die Bildung von aktiven latenten Steuern auf diesen Bewertungsunterschied stelle quasi ein zinsloses Darlehen der Unternehmen gegenüber dem Fiskus dar. Durch diese Schieflage belastet der Gesetzgeber die Unternehmen zusätzlich zur eigentlichen bAV. „Dieser Umstand konterkariert die ursprüngliche Absicht des Staates, die Attraktivität der bAV zu fördern“, sagt Marcus Meier.

„In den Rücken gefallen“

Die steigenden Rückstellungen wollten die Verantwortlichen bei der ABCD GmbH irgendwann nicht mehr hinnehmen. Deshalb entwickelte sie gemeinsam mit Beratern entwickelten Ende der 2010er Jahre De-Risking-Lösungen, die rechtlich wasserdicht sind, für die Beschäftigten auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhen und eine messbare finanzielle Entlastung für die Bilanz des Unternehmens schaffen.

Als erste De-Risking-Maßnahme entwickelte die Projektgruppe ein Zusatzangebot für rund 1000 Beschäftigte mit Anwartschaften im alten Versorgungswerk. Das Angebot bestand aus drei Elementen:

  •  Die ABCD GmbH friert im ersten Schritt den Past-Service der Mitarbeiter bis zu diesem Zeitpunkt ein und rührt ihn in Zukunft nicht mehr an.
  • Das Unternehmen zinst im zweiten Schritt den Future Service ab und zahlt ihn als Einmalbetrag unmittelbar aus.
  • Im dritten Schritt erhalten die Beschäftigten den Zugang zur mittelbaren Zusage, also in die Durchführungswege Direktversicherung und Unterstützungskasse einzusteigen.

„Riesenaufwand und Riesenerleichterung“

Informationen zur den neuen Lösungen erhielten die Beschäftigten auf Versammlungen. Jeder einzelne war berechtigt, für sich individuell für oder gegen das Angebot zu entscheiden. Dafür räumte das Unternehmen ein Zeitfenster von sechs Wochen ein, innerhalb dessen sie sich erklären mussten. Am Ende nahm etwa jeder dritte Berechtigte das Angebot an. „Diese Zustimmung gab uns bilanzielle Planungssicherheit und ermöglichte es, den gesamten Verpflichtungsumfang fast um zehn Prozent zu reduzieren“, rechnet Marcus Meier vor. Das Unternehmen könne somit in den nächsten 30 Jahren einen zweistelligen Millionenbetrag sparen. „Das Projekt war ein Riesenaufwand, aber am Ende auch eine Riesenerleichterung.“ 

Die Personalchefin Vera Wagner räumt ein, dass der Erfolg des Projektes nicht selbstverständlich war. Anfangs habe man gezweifelt, ob sich überhaupt eine relevante Zahl an Mitarbeitern für den Vorschlag begeistern könne. Daher erforderte es ein sensibles Vorgehen. Wenn verschiedenen Gruppen unterschiedliche Betriebsrentenmodelle angeboten werden, drohen sonst  Misstrauen, Neid und Unfrieden. „Das konnten wir durch viel offene Kommunikation vermeiden“, resümiert Vera Wagner.

Gerade die interne Kommunikation war ein Drahtseilakt. Es sollte an keiner Stelle der Eindruck entstehen, verdiente Mitarbeiter für schlechtere Betriebsergebnisse verantwortlich machen zu wollen.  Dass nicht alle Mitarbeiter mit Anwartschaften aus dem alten Versorgungswerk ein Angebot erhielten, hatte rechtliche Gründe. „Die Einmalzahlungen dürfen nicht im Zusammenhang mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen“, sagt Vera Wagner. „Das Abfindungsverbot untersagt die Abfindung speziell rentennaher Jahrgänge.“

Verhandlungen mit den Betriebsräten

Aufwendig waren nicht nur die Informationsgespräche mit den Beschäftigten. Bereits zuvor hatten die Verantwortlichen der ABCD GmbH mit den Betriebsräten entsprechende Vereinbarungen geschlossen. Im ersten Gespräch stieß der Vorschlag des Zusatzangebots bei den Betriebsräten auf Widerspruch und löste Zweifel an der Solvabilität des Unternehmens aus. Hier konnte die Arbeitgeberseite beruhigen: Trotz der steigenden Rückstellungsverpflichtungen war das Unternehmen nicht existenziell gefährdet. Auch übte der Arbeitgeber keinerlei Druck auf die Beschäftigten zur Annahme aus. „Es galt die doppelte Freiwilligkeit für jeden Mitarbeiter bei den Zusatzoptionen“, betont Vera Wagner.

Schließlich fuhr die ABCD GmbH einen dritten De-Risking-Ansatz in Form einer Kapitalauszahlung. Dabei erweiterte sie das alte Versorgungswerk um die Option einer Einmalzahlung. In der Vergangenheit hatten angehende Betriebsrentner, die Rentenleistungen aus der Direktzusage zu erwarten hatten, nie die Wahl zwischen monatlichen Renten und einer Einmalzahlung. Jetzt bietet der Arbeitgeber seinen künftigen Betriebsrentnern beide Optionen an. Damit bekommen sie beim Eintritt in die Rentenphase die Möglichkeit, ihr Geld in einer abgezinsten Einmalzahlung zu erhalten.

Mit der Mitbestimmung schloss die Geschäftsführung Betriebsvereinbarungen zur zusätzlichen Wahlmöglichkeit nur der Mitarbeiter ab. Die Kapitaloption ist zeitlich nicht befristet. Das Unternehmen informierte die Beschäftigten über die Möglichkeit der Kapitalauszahlung. Ein Teil der Belegschaft nahm die Option sofortiger Liquidität bei Renteneintritt direkt an. Inzwischen gehen bei der ABCD GmbH die ersten Kollegen mit einem gemischten bAV-Portfolio in Rente.

Dr. Guido Birkner
Leitender Redakteur betriebliche Altersversorgung/ Pensionsmanagement
dpn – Deutsche Pensions- und Investmentnachrichten
guido.birkner(*)faz-bm(.)de
www.dpn-online.com