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Höhere Umlagesätze für Minijob-Arbeitgeber

 

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Die Umlagen U1 und U2 für Minijobs sind zum 01.10.2020 erhöht worden. Foto: © Stockwerk-Fotodesign-stock.adobe.com

Beim Umlageverfahren U1 handelt es sich um eine Lohnfortzahlungsversicherung für kleinere Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten. Arbeitgeber, die am U1-Verfahren teilnehmen, können sich bei einem krankheitsbedingten Ausfall eines Minijobbers auf Antrag 80 % der Aufwendungen für die Lohnfortzahlung erstatten lassen.

Das Umlageverfahren U2 dient dem Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft. Die Teilnahme am U2-Verfahren ist für alle Arbeitgeber verpflichtend – unabhängig von der Betriebsgröße. Das heißt: Arbeitgeber haben einen Anspruch auf komplette Erstattung ihrer Aufwendungen, die ihnen durch die Zahlung des Mutterschutzlohns bzw. des Mutterschaftsgeldes entstehen. Im Rahmen des U2-Verfahrens werden auch die auf den Mutterschutzlohn entfallenden Sozialversicherungsbeiträge sowie der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld erstattet. 

Quelle: Minijob-Zentrale

ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.