Beim Umlageverfahren U1 handelt es sich um eine Lohnfortzahlungsversicherung für kleinere Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten. Arbeitgeber, die am U1-Verfahren teilnehmen, können sich bei einem krankheitsbedingten Ausfall eines Minijobbers auf Antrag 80 % der Aufwendungen für die Lohnfortzahlung erstatten lassen.
Das Umlageverfahren U2 dient dem Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft. Die Teilnahme am U2-Verfahren ist für alle Arbeitgeber verpflichtend – unabhängig von der Betriebsgröße. Das heißt: Arbeitgeber haben einen Anspruch auf komplette Erstattung ihrer Aufwendungen, die ihnen durch die Zahlung des Mutterschutzlohns bzw. des Mutterschaftsgeldes entstehen. Im Rahmen des U2-Verfahrens werden auch die auf den Mutterschutzlohn entfallenden Sozialversicherungsbeiträge sowie der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld erstattet.
ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.