Insgesamt lagen die Arbeitgeberaufwendungen für Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall im vergangenen Jahr bei 70,2 Milliarden Euro, das sind 4,2 Milliarden mehr als 2021. Die Zahl liegt zwar deutlich unter dem zuvor prognostizierten Wert, dennoch aber auf Rekordniveau. Der bisherige Höchstwert lag im Jahr 2019 bei 66,1 Milliarden Euro. Das IW erklärt dies unter anderem mit der Zunahme an Atemwegserkrankungen seit dem Herbst 2021. Darauf würden monatliche Stichproben des Dachverbands der Betriebskrankenkassen hinweisen. Erst seit diesem Frühjahr sei hier wieder das Vor-Pandemie-Niveau erreicht.
Als weiteren Grund gibt das IW die steigenden Bruttoentgelte infolge der Lohnrunden und der erhöhten Inflation an. „Je höher das Gehalt, desto höher ist auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlungen bei krankheitsbedingten Fehlzeiten,“ heißt es im Kurzbericht.
Weitere Steigerungen prognostiziert
Für 2023 erwartet das IW aufgrund der aktuellen Tarifabschlüsse, gestiegener Lohnnebenkosten und erhöhter Beitragssätze bei Kranken- und Arbeitslosenversicherung eine weitere Steigerung.
Arbeitgeber sind bei Vorlage eines ärztlichen Attestes dazu verpflichtet, das Gehalt bis zu sechs Wochen lang voll weiterzuzahlen, auch wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin die Arbeit in der Zwischenzeit wieder aufgenommen hat und erneut mit derselben Diagnose krankgeschrieben wurde.
Angela Heider-Willms verantwortet die Berichterstattung zu den Themen Transformation, Change Management und Leadership. Zudem beschäftigt sie sich mit dem Thema Diversity.

