Frau Baptist, warum bietet Henkel den Mitarbeitern eine betriebliche Pflegezusatzversicherung an?
Martina Baptist: Laut statistischem Bundesamt werden jede zweite Frau und jeder dritte Mann in Deutschland im Laufe des Lebens pflegebedürftig. Doch trotz dieses offensichtlichen Risikos sorgen die wenigsten Menschen für diesen Fall vor. Wir von Henkel schließen für unsere Beschäftigten jetzt diese Vorsorgelücke, indem wir ihnen ein Angebot machen, das zumindest in Deutschland bisher einzigartig ist. Dafür haben wir gemeinsam mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) im Rahmen eines Sozialpartnermodells eine betriebliche Pflegezusatzversicherung entwickelt, und das als erstes Unternehmen in Deutschland.
Herr Schmidhuber, wie sieht die betriebliche Zusatzversicherung konkret aus?
Dietmar Schmidhuber: Die Versicherung heißt CareFlex und wird von der DFV Deutsche Familienversicherung AG umgesetzt. Henkel bietet so allen rund 9.000 Mitarbeitern und Auszubildenden in Deutschland eine Basisabsicherung für die ambulante, stationäre und teilstationäre Pflege. Dieses Angebot gilt ohne eine Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit. Damit erleichtern wir unseren Beschäftigten den Zugang zu diesem Versicherungsprodukt, denn privat scheitert mancher Interessent an der Gesundheitsprüfung oder muss eine deutlich höhere Prämie bezahlen. Diese Hürden fallen bei uns weg. Auch können Mitarbeiter zu der Basisabsicherung die Pflegezusatzversicherung individuell aufstocken – das ist der zweite Baustein des Modells. Und mit einem dritten Baustein können die Kollegen sogar nahe Familienangehörige absichern. Dazu zählen Lebenspartner, Kinder, Eltern und Schwiegereltern. Alle Mitarbeiter sind teilnahmeberechtigt, mit einer kleinen Ausnahme: Das sind Mitarbeiter, die bereits heute gesetzliche Pflegeleistungen empfangen, das heißt schon zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung in eine Pflegestufe eingestuft sind.
Ab wann können sich die Mitarbeiter zusätzlich pflegeversichern?
Martina Baptist: CareFlex gilt ab Januar 2019. Unsere Tarifmitarbeiter sind sofort und automatisch über den Arbeitgeber versichert, denn ihre Beiträge werden über ihren tarifvertraglichen Demographiebetrag gespeist. Für alle Neueinsteiger ab dem kommenden Jahr wird CareFlex als Arbeitgeberbeitrag Bestandteil der betrieblichen Vorsorgesysteme. Bislang sind die Unternehmensbeiträge zu diesem Fonds ausschließlich in die betriebliche Altersversorgung geflossen. Das wird sich im neuen Jahr ändern, denn dann splitten wir die Leistungen aus dem Fonds in Beiträge in die Pflegezusatzversicherung und in die bAV.
Die außertariflich Beschäftigten erwähnen Sie jetzt nicht.
Dietmar Schmidhuber: Dort sieht es etwas anders aus als bei den Tarifmitarbeitern. Für unsere AT-Beschäftigten gilt ein Zeitfenster von einigen Monaten, um ohne Gesundheitsprüfung der Pflegezusatzversicherung beizutreten. Die Prämie für einen AT-Beschäftigten für die Basisabsicherung sind mit 29 Euro ebenfalls niedrig. Die Konditionen sind sehr attraktiv, und es gibt die Möglichkeit, die Prämie alternativ durch eine Umwidmung aus den Arbeitgeberzuschüssen zur betrieblichen Altersvorsorge zu finanzieren. Deshalb rechnen wir mit einer hohen Teilnahmequote.
Was leistet die Pflegezusatzversicherung?
Martina Baptist: CareFlex besteht aus den drei genannten Bausteinen. Über die Basisabsicherung, den ersten Baustein, sind alle teilnehmenden Mitarbeiter in Deutschland mit einem monatlichen Pflegegeld in Höhe von 1.000 Euro abgedeckt. Der Leistungsfall tritt ein, sobald ein Mitarbeiter in einen der Pflegegrade von Stufe 2 bis Stufe 5 eingestuft wird. Das gilt für die stationäre oder die teilstationäre Pflege. Zudem zahlt die Versicherung 300 Euro bei den Pflegegraden 2 bis 4 bei häuslicher Pflege. Das sind schon beachtliche Leistungen. Und wer will, kann für sich selbst oder die Familie aufstocken. Das Pflegegeld ist frei verfügbar und nicht zweckgebunden. Die Leistungen gelten lebenslang und weltweit.
Lässt sich durch die Pflegezusatzversicherung die Vorsorgelücke in der Pflege schließen?
Dietmar Schmidhuber: Eindeutig ja. Das belegt schon ein Blick auf die Marktzahlen in der Pflege. Zwar variieren die Kosten für die Pflege von Region zu Region in Deutschland. Doch allein in Düsseldorf, dem Standort unserer Unternehmenszentrale, muss ein Pflegebedürftiger durchschnittlich 2.400 Euro monatlich aus eigener Tasche für das Pflegeheim dazu zahlen. Weniger als 5 Prozent der Deutschen haben bislang eine Pflegevorsorge. Die Folge ist, dass 40 Prozent der Pflegebedürftigen im Pflegeheim auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Das ist nicht nur ein Thema für Senioren, denn 9 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland sind jünger als 40 Jahre. Pflege zu finanzieren geht oft nur mit Unterstützung der Familie oder staatlicher Hilfe. Vor dieser hohen finanziellen und emotionalen Belastung möchten wir unsere Mitarbeiter mit CareFlex schützen. Zugleich sorgen wir dafür, dass die Mitarbeiter produktiv bleiben können und sich während der Arbeit keine Sorgen um die finanzielle Belastung machen müssen. Die Pflegevorsorgeversicherung ergänzt das Angebot an sozialen Leistungen von Henkel, das die komplett arbeitgeberfinanzierte bAV, die Entgeltumwandlung, das Mitarbeiteraktienprogramm, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und die private Gesundheitsvorsorgeversicherung umfasst.
Wie weit ist Henkel mit dem Roll-out der neuen Sozialleistung?
Martina Baptist: Wir informieren unsere Mitarbeiter derzeit in Townhall-Veranstaltungen an den verschiedenen Henkel-Standorten. Dort spüren wir die Zustimmung der Beschäftigten zu der neuen Sozialleistung. Uns ist es sehr wichtig, dass unser Produkt wirklich auf die reale Situation bezogen leistet und nicht irgendwelche unrealistischen Leistungen verkauft. Darauf haben wir und die IG BCE bei den Verhandlungen mit der DFV geachtet. Wir wollen mit dem Produkt nur relevante Risiken absichern und angemessene Leistungen vermitteln.
Wie ist die Pflegezusatzversicherung steuerlich zu behandeln?
Dietmar Schmidhuber: Aus der Sicht des Mitarbeiters handelt es sich bei der Zusatzversicherung um eine Leistung des Arbeitgebers, sie gilt also als geldwerter Vorteil und ist direkt zu versteuern. Doch wir sind davon überzeugt, dass dieses Produkt der richtige Weg ist, um die Menschen stärker für das Thema Pflege zu sensibilisieren. Wir bieten schon seit Jahren die Möglichkeit an, dass sich Kollegen für die Pflege von Angehörigen zeitlich freistellen lassen können. Tatsächlich nutzt kaum jemand diese Option, weil die Menschen mit der Pflege überfordert sind. Stattdessen wollen sie externe Hilfe von Fachleuten in Anspruch nehmen. Deshalb sind Geldleistungen über eine Zusatzversicherung der richtige Weg.
Das Interview führte Dr. Guido Birkner.