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Mit Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes am 6. Januar dieses Jahres müssen Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten ihren Mitarbeitern auf Anfrage transparent machen, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden. Im ersten halben Jahr hat rund ein Drittel der Firmen Anfragen erhalten, zwei Drittel (65 Prozent) wurden nicht zur Auskunft aufgefordert. In den Unternehmen, in denen Anfragen gestellt wurden, lag die Anzahl bei etwa zwei pro Monat. Circa die Hälfte der Arbeitgeber (46 Prozent) erhielt weniger Auskunftsersuche als erwartet. Bei nur sehr wenigen Unternehmen gingen mehr Anfragen als erwartet ein, bei ihnen waren es im Schnitt 20 Ersuche pro Monat. Das Verhältnis von weiblichen und männlichen Antragstellern war in gut einem Fünftel der Firmen ausgeglichen. Rund 65 Prozent der befragten Arbeitgeber gaben an, dass keine Entgeltlücke identifiziert wurde. In vierzehn Prozent der Unternehmen, die Anfragen beantwortet haben, lag das Gehalt der Auskunftsersuchenden unter dem Mittelwert ihrer Vergleichsgruppe. Das sind Ergebnisse einer aktuellen Umfrage von > Kienbaum unter mehr als 100 Unternehmen.
Zuständigkeit für Beantwortung der Anfragen meist bei Arbeitgebern
Mitarbeiter nicht tarifgebundener oder nicht tarifanwendender Arbeitgeber wenden sich mit ihrem Auskunftsverlangen an den Arbeitgeber. Beschäftigte tarifgebundener und tarifanwendender Unternehmen richten sich an den Betriebsrat, der Arbeitgeber kann das Verfahren jedoch an sich ziehen. Von den Studienteilnehmern haben 18 Prozent die Verantwortung beim Betriebsrat belassen. Dabei zeigte sich, dass weniger Anfragen eingehen, wenn der Betriebsrat zuständig ist; in diesen Firmen gab es durchschnittlich nur vier Anfragen. Bei den Arbeitgebern, die selbst verantwortlich sind oder dies vorhaben, gingen doppelt so viele Anfragen ein.
Herausforderung: Rechtfertigung für Entgeltlücken
Die Unternehmen wurden auch danach gefragt, wo aus ihrer Sicht die größten Herausforderungen bei der Beantwortung des Auskunftsersuchens liegen. Danach sind hauptsächlich die Berechnung des Vergleichsentgelts und die Bewertung der Vergleichsgruppe schwierig. 80 Prozent der Befragten äußerten außerdem, dass sie Herausforderungen bei der Rechtfertigung der Entgeltlücke sehen. Lediglich etwas mehr als jedes zweite Unternehmen (55 Prozent) gab zusätzlich zur Antwort auch eine Begründung für eine Gehaltsabweichung an. Nur dreizehn Prozent der befragten Arbeitgeber sagten, bei der Beantwortung der Anfrage keinerlei Probleme gehabt zu haben.
Laut Neele Siemer, Vergütungsexpertin bei Kienbaum, ist es fraglich, ob durch das Entgelttransparenzgesetz tatsächlich das ursprüngliche Ziel, die Verkleinerung der Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen, erreicht wird. Von den befragten Unternehmen glauben 85 Prozent nicht, dass sich das Gesetz auf die Vergütungshöhe von Frauen auswirken wird.
Ute Wolter ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Webseite.