Die Beteiligung von Mitarbeitern lässt sich untergliedern in eine materielle und eine immaterielle Komponente. Die immaterielle Beteiligung besteht in der Regel in der Einbindung von Mitarbeitern im Rahmen eines partnerschaftlichen Verhältnisses. Die materielle Beteiligung kann unterschieden werden in die Erfolgs- (Beteiligung am Gewinn, Ertrag) und in die Kapitalbeteiligung (Beteiligung am Unternehmenskapital).