Ein Tarifvertrag ist in Deutschland eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien – also der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite beziehungsweise den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden – im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie. In ihnen sind unter anderem Löhne, Urlaubsansprüche und ähnliches geregelt.