Unter Zeitarbeit – umgangssprachlich auch Leiharbeit – versteht man die sogenannte Arbeitnehmerüberlassung. Dabei ist ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin nicht direkt bei einem Unternehmen angestellt, sondern bei einem externen Dienstleister, der die Arbeitskraft dann „verleiht“. Die „leihenden“ Unternehmen können so zum Beispiel flexibel Nachfragespitzen abdecken.