Berücksichtigt man Faktoren wie Qualifikation und Alter, verdienen Menschen in der Zeitarbeit durchschnittlich nicht signifikant weniger als in anderen Anstellungsformen. Bei geringfügig Beschäftigten kann es in der Zeitarbeit sogar einen Stundenlohnvorteil geben. Dies zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung der Universität Tübingen im Auftrag des Gesamtverbands der Personaldienstleister.
Trotz höherer Tariflöhne und Weiterentwicklungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hat die Zeitarbeit immer noch einen schlechten Ruf. Vorwürfe der Ausbeutung stehen im Raum. Politisch wird die Zeitarbeit immer wieder scharf kritisiert. „Noch immer sind Leiharbeitskräfte ihren festangestellten Kolleginnen und Kollegen im Entleihbetrieb nicht gleichgestellt“, hieß es in einer Kleinen Anfrage der Linken aus dem September 2024. Sie forderten in ihrem Programm zum letzten Wahlkampf eine Abschaffung der Leiharbeit.
Die Forschungsgruppe um Prof. Dr. Martin Biewen betont, dass bei Berechnungen der Lohnunterschiede häufig die gezahlten Löhne von Angestellten in der Zeitarbeit direkt denen gegenübergestellt werden, die nicht in der Zeitarbeit beschäftigt sind. Das geschähe „ohne dabei zu berücksichtigen, dass sich die soziodemografischen Eigenschaften sowie die Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses systematisch voneinander unterscheiden.“ Werden diese Unterschiede einbezogen, entsteht die sogenannte bereinigten Pay Gap, den es auch bei dem Gender Pay Gap gibt.
Wer sind die Menschen in der Zeitarbeit?
Der Analyse zugrunde liegen die Daten der vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Verdiensterhebung aus dem Jahr 2023. Die Studie listet detailliert auf, wie unterschiedlich die Gruppen der Beschäftigten in Zeitarbeitsanstellung und der Nicht-Zeitarbeitnehmer sind.
Möchte man die Löhne der Zeitarbeiter und -arbeiterinnen mit jenen außerhalb der Zeitarbeit vergleichen, muss man sich Arbeitszeiten, Bildung und Alter der jeweiligen Gruppen anschauen: Wer in der Arbeitnehmerüberlassung angestellt ist, arbeitet im Schnitt deutlich weniger. Dies liegt an den feststehenden Tarifverträgen, in denen oft 35 Wochenstunden die Regel sind. Durchschnittlich 40 Prozent der Menschen, die sozialversicherungspflichtig in der Zeitarbeit beschäftigt sind, haben einen Hauptschulabschluss, 60 Prozent üben Helfertätigkeiten aus. Unter den sozialversicherungspflichtigen Nicht-Zeitarbeitenden besitzen nur 9 Prozent den Hauptschulabschluss. Innerhalb dieser demografischen Gruppe üben 15 Prozent Helfertätigkeiten aus, im Kontrast arbeiten über die Hälfte (54 Prozent) als Fachkräfte. Unter den sozialversicherungspflichtigen Zeitarbeitenden sind es lediglich 34 Prozent. Beschäftigte in der Zeitarbeit sind zudem im Durchschnitt jünger, öfter männlich und haben häufiger eine ausländische Nationalität als solche, die nicht in Zeitarbeit arbeiten.
Geringfügig Beschäftigte verdienen in der Zeitarbeit mehr
Vergleicht man die Gruppe aller sozialversicherten Beschäftigen in Zeitarbeit mit denen, die nicht in Zeitarbeit beschäftigt sind, zeigt sich eine Lohnlücke von 24 Prozent (Monatslohn) beziehungsweise 18 Prozent (Stundenlohn). Vergleicht man nur die Vollzeitbeschäftigten, so verdient man in der Zeitarbeit 33 Prozent weniger pro Monat und 23 Prozent weniger pro Stunde. Betrachtet man die Gruppe der geringfügig Beschäftigten separat, ergibt dies laut den Analysen des Forschungsteams einen unbereinigten Lohnvorteil von Zeitarbeitenden. Pro Monat verdienen sie durchschnittlich 11 Prozent mehr, pro Stunde 32 Prozent.
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Bereinigter Pay Gap ist kleiner
„Diese Unterschiede verringern sich jedoch bereits deutlich oder entfallen ganz, wenn nur Beschäftigungen innerhalb desselben Bildungs- und Anforderungsniveaus betrachtet werden“, heißt es in der Studie. Hierzu bemühte das Forschungsteam drei verschiedene statistische Modelle, die Lineare Regression, die Blinder-Oaxaca-Dekomposition und Statistische Zwillinge. Die jeweils berechneten bereinigten Pay Gaps unter allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sind rund 2 Prozent, rund 3 Prozent und rund 11 Prozent, jeweils zugunsten von Beschäftigten, die nicht in Zeitarbeit arbeiten sind. Der Lohnvorteil in der Gruppe der geringfügig Beschäftigten bleibt bestehen, allerdings sinkt er nach Bereinigung auf einen Wert zwischen 15 und 25 Prozent – je nach Modell.
Zusammenfassend sehen die Autoren und die Autorin „zum einen den Wert von Zeitarbeit für die einsetzenden Unternehmen, zum anderen die relative Konkurrenzfähigkeit von Zeitarbeitsbeschäftigungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen“.
Info
In der Zeitarbeit gab es im März dieses Jahres 556.000 Beschäftigte. Im Vorjahr, März 2024, verzeichnete das Statistische Bundesamt noch 615.101 Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer.
Die Tarifentgelte sind zuletzt im März dieses Jahres gestiegen. Die unterste Entgeltgruppe EG1, die zugleich allgemeinverbindlich als Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit gilt, liegt mit 14,53 Euro über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro. Ab Herbst werden neue Entgelte verhandelt.
Die Studie „Analysen zum Pay Gap in der Zeitarbeit“ finden Sie hier verlinkt.
Angela Heider-Willms verantwortet die Berichterstattung zu den Themen Transformation, Change Management und Leadership. Zudem beschäftigt sie sich mit dem Thema Diversity.

