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Frank Strankmann

Frank Strankmann ist Redakteur und schreibt off- und online. Seine Schwerpunkte sind die Themen Arbeitsrecht, Mitbestimmung sowie Regulatorik. Er betreut zudem verantwortlich weitere Projekte von Medienmarken der F.A.Z. Business Media GmbH.

Teilnahme an Potsdamer Treffen rechtfertigt Kündigung nicht

Die Stadt Köln darf einer Angestellten wegen deren Teilnahme am so genannten "Potsdamer Treffen" vorerst nicht kündigen. Das hat das örtliche Arbeitsgericht entschieden.

1999: Die Millennials kommen bald. Der Bug auch? 

Die bevorstehenden Jahrtausendwende war 1999 auch in der Personalwirtschaft eines der beherrschenden Themen - technisch, mental und realwirtschaftlich. Let's step back in time!

Strukturwandel meistern: Was bringt das Qualifizierungsgeld?

Seit April gibt es mit dem Qualifizierungsgeld für Unternehmen ein neues staatliches Förderinstrument für Weiterbildungen. Was es damit auf sich hat, lesen Sie hier.

Mitbestimmung: Beschäftigte sitzen seltener in Aufsichtsräten

Besonders Familienunternehmen und manche Branchen umgehen häufig die paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat, moniert eine neue Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.

Lügenvorwurf: Kündigung von Springer-Azubi rechtens

Die Kündigung eines Azubis des Springer-Konzerns, der seinen Arbeitgeber in einem Video der Lüge bezichtigt hat, ist rechtens. Das hat das Arbeitsgericht Berlin jetzt entschieden.

Klausel für Prämie je nach Betriebsergebnis muss transparent sein

Unternehmen tun gut daran, Kriterien für die Zahlung von Leistungsprämien genauer zu definieren. Denn sind die intransparent, drohen laut aktuellem Urteil unliebsame Überraschungen.

Sanja Scheuer kommt als CPO zur Serviceplan Group  

Die Serviceplan Group baut ihre Personalabteilung um: Ab August übernimmt Sanja Scheuer als Chief People Officer (CPO) das HR-Ressort. Sie kommt von Siemens.

Überstunden in 2023 entsprechen 835.000 Vollzeitstellen

In Deutschland werden nach wie vor erhebliche Überstunden geleistet. Neue Zahlen zeigen, dass der Großteil der Zusatzarbeit dabei unbezahlt bleibt.

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung von ChatGPT?

Bei der Einführung von Software hat der Betriebsrat in vielen Fällen ein Mitbestimmungsrecht. Ob das auch bei Nutzung von ChatGPT gilt, hatte kürzlich das Arbeitsgericht Hamburg zu entscheiden.