Jan Lehmann

ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.

Pflegeversicherung: Kinderlose Singles zahlen ab Juli 2023 mehr

Durch die neue Pflegereform sollen Beschäftigte mit mehreren Kindern entlastet werden, während kinderlose Singles draufzahlen. Das IW spricht von einem „ausufernden Verwaltungsaufwand“ für die Arbeitgeber.

Betriebsrente: Kürzung wegen Teilzeit ist rechtens

Bei der Berechnung der Betriebsrente darf berücksichtigt werden, dass ein Mitarbeiter in den Jahren vor dem Renteneintritt in Teilzeit gearbeitet hat. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem neuen Urteil klargestellt.

Arbeitnehmer muss Vermittlungsprovision nicht erstatten

Müssen Arbeitnehmende die Provision von Headhuntern übernehmen, wenn sie noch in der Probezeit kündigen? Das Bundesarbeitsgericht musste entscheiden.

Mehrheit der Beschäftigten nutzt ihre Marktmacht (noch) nicht

Den Fachkräftemangel nutzen nur wenige Beschäftigte, um auf dem Arbeitsmarkt offensiver aufzutreten, zeigt eine Studie von meinestadt.de.

Vorsätzlich falsch erfasste Arbeitszeit: Grund für Verdachtskündigung?

Bereits der dringende Verdacht einer Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis kann eine Kündigung rechtfertigen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern.

Online-Möbelhaus: Keine Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit

Unternehmen dürfen ihre Mitarbeitenden sonntags nicht arbeiten lassen. So der Grundsatz, wobei Ausnahmen möglich sind. Ein Online-Möbelhändler scheiterte nun an der Ausnahmebewilligung.

Pause ohne Ausstempeln: Grund für fristlose Kündigung?

Täuscht ein Mitarbeiter den Arbeitgeber bei der Erfassung der Arbeitszeit, kann dies eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Die Begründung.

Was bedeutet die Reform der Pflegeversicherung für Arbeitgeber?

Wie viele Kinder hat mein Mitarbeiter? Diese Frage wird wichtig für die Berechnung der Beiträge zur Pflegeversicherung. Das kann mit einem Mehraufwand für die Entgeltabrechnung einhergehen.

Das sind die erweiterten Regeln zur Lohntransparenz

Die EU will für transparentere Gehälter sorgen. Dafür hat das Europäische Parlament neue Regeln beschlossen. So wird etwa die Beweispflicht bei Verdacht auf eine Lohndiskriminierung auf den Arbeitgeber übergehen.