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Krankschreibungen per Telefon ab sofort möglich

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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich ab sofort bei leichten Krankheitssymptomen telefonisch krankschreiben lassen, sie müssen nicht mehr in die Praxis kommen. Das hat der Ausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken heute beschlossen. Dadurch sollen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Ärzte entlastet werden. Eine solche Regelung hatte es bereits während der Corona-Pandemie gegeben, sie wird nun dauerhaft eingeführt.

Es müssen allerdings einige Voraussetzungen für die telefonische Krankschreibung erfüllt sein, wie das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt hat:

  • Sie gilt für Erkrankungen, die keine schweren Symptome aufweisen. Festzustellen, ob die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) telefonisch erfolgen kann oder ob eine Untersuchung per Video oder persönlich erfolgen muss, liegt im Ermessen der behandelnden Ärzte und Ärztinnen.
  • Patienten und Patientinnen müssen in der Praxis bekannt sein.
  • Die AU kann telefonisch höchstens für fünf Tage ausgestellt werden.

Das Ministerium weist allerdings auch darauf hin, dass die persönliche Untersuchung weiterhin Standard ist.

Christina Petrick-Löhr betreut das Magazinressort Forschung & Lehre sowie die Berichterstattung zur Aus- und Weiterbildung. Zudem ist sie verantwortlich für die redaktionelle Planung verschiedener Sonderpublikationen der Personalwirtschaft sowie den Deutschen Personalwirtschaftspreis.