Betriebe sehen sich mehr denn je dem allgemeinen Fachkräftemangel gegenüber, der sich zukünftig durch die demografische Entwicklung weiter verstärken wird. Denn in den nächsten 15 Jahren werden etwa 13 Millionen „Babyboomer“ – und damit rund 30 Prozent der Beschäftigten – in Rente gehen. Schon heute reißt dies schmerzhafte Lücken in die Belegschaft. Jüngere Jahrgänge, die für adäquaten Ersatz sorgen könnten, sind am Arbeitsmarkt schlichtweg nicht verfügbar. Einfach ausgedrückt: „It’s the demography, stupid!“
Bei den jüngeren Beschäftigten wiederum sorgt die demografische Entwicklung für Herausforderungen in der Altersvorsorge. Ihre gesetzlichen Renten werden sich auf deutlich niedrigerem Niveau als bei der heutigen Rentnergeneration einpendeln. Die Notwendigkeit zur Eigenvorsorge ist den Jüngeren dabei durchaus bewusst.
Arbeitgeberfinanzierte bAV lohnt sich doppelt
Genau das bietet Chancen für Unternehmen, sich zu profilieren und im Kampf um die besten Fachkräfte, den Wettbewerb auszustechen. Das neue Zauberwort für die Betriebsrente heißt dabei: Arbeitgeberfinanzierung. Das Engagement des Unternehmens sorgt für hohe Visibilität und trifft, wie viele Untersuchungen zeigen, den Nerv der Beschäftigten. Dabei wird die Investition in eine arbeitgeberfinanzierte Versorgung vom Staat doppelt belohnt. Denn zum einen dürfen die Aufwände als Betriebsausgabenabzug abgesetzt werden, zum anderen erlaubt die sogenannte Niedrigverdienerförderung nach § 100 EStG, dass für all diejenigen, die monatlich unter 2.575 Euro verdienen, 30 Prozent der Beiträge direkt von der Lohnsteuer abgezogen werden können. Das ist in der Praxis nicht nur für Niedrigverdiener, sondern auch für Teilzeitkräfte und Azubis hochattraktiv.
Wird allen Beschäftigten eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente zugesagt, so ergibt sich je nach Anteil der Beschäftigten, die nach § 100 EStG förderfähig sind, eine staatliche Förderung von bis zu 51 Prozent.

Förderung auch bei Matching-Modellen möglich
Grundsätzlich kann die Förderung auch in sogenannten Matching-Contribution-Modellen eingebaut werden. Bei denen erbringen die Beschäftigten einen Grundbeitrag per Entgeltumwandlung, der dann vom Arbeitgeber bezuschusst („gematcht“) wird. Bei richtiger Gestaltung kann dieser Lohnbestandteil sogar steuer- und sozialversicherungsfrei erbracht werden. Die Beschäftigten schätzen das Engagement des Arbeitgebers. Das führt zu einer stärkeren Bindung und Identifikation mit dem Unternehmen.
Unternehmen punkten mit „Green Recruiting“
Für die Unternehmen ergibt sich ein weiterer Benefit: Das Thema Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für die eigene unternehmerische Tätigkeit immer wichtiger. Dies gilt sowohl für Kunden und Investoren als auch für potenzielle Bewerber. „Green Recruiting“ ist die neue Realität und eine Betriebsrente zahlt sofort auf die Komponente „Soziales“ (S) der unternehmerischen ESG-Bilanz ein. Eine arbeitgeberfinanzierte Versorgung steigert diesen Effekt – erst recht, wenn diese mit nachhaltigen Produkten wie z. B. der GrüneRente unterlegt wird. Dann punktet das Unternehmen dreifach mit dem Thema Nachhaltigkeit.
Damit trumpft die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente gleich mehrfach im HR-Bereich auf: ein wertiger Benefit für alle, der auch beim Green Recruiting besticht.
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