Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Dienstag darüber, ob Behörden ihren Mitarbeitenden das Tragen von Kopftüchern und anderen religiösen oder weltanschaulichen Symbolen untersagen können. Eine Diskriminierung liege laut des Europäischen Gerichtshofs bei einem solchen, grundsätzlichen Verbot nicht vor. Staatliche Einrichtungen und Behörden, so der EuGH, würden auf diese Weisen eine „Politik der strikten Neutralität“ verfolgen. Das Urteil lässt aber auch behördliche Entscheidungen zugunsten „allgemeiner und undifferenzierter“ religiöser Zeichen zu. Er lässt den Mitgliedsstaaten einen „Wertungsspielraum“ offen.
Auch ohne Kontakt zu Publikum ist ein Verbot zulässig
Anlass der Verhandlung war ein Vorfall in der belgischen Gemeinde Ans bei Lüttich. Einer Büroleiterin wurde durch die Änderung der Arbeitsordnung in der Gemeinde das Tragen ihres Kopftuches verboten. Durch die neue Ordnung galt für alle Beschäftigten eine strikte Neutralität am Arbeitsplatz, die das Tragen aller auffälligen Zeichen „ideologischer oder religiöser Zugehörigkeit“ untersagte. Das Argument der Büroleiterin war, dass sie kaum Kontakt zu Laufpublikum habe. Das neue Urteil gilt jetzt auch für solche und ähnliche Arbeitsbereiche.
Es ist unklar, inwieweit sich das Urteil auf deutsche Behörden auswirkt, also ob etwa das Berliner Neutralitätsgesetz, nachdem ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen im Bundesland Berlin verfassungswidrig ist, angepasst werden muss. Der Senat kündigte gegenüber der Presse an, sich des Gesetzes noch einmal anzunehmen.
Kopftuchverbot in Unternehmen bereits entschieden
Bereits im vergangenen Jahr entschied der EuGH zu einem Kopftuchverbot. Auch hier ging es um einen Fall in Belgien, allerdings nicht bei einer öffentlichen Institution, sondern bei einem Unternehmen. Das Ergebnis war dasselbe: Eine interne Regel eines Unternehmens, die das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Symbole verbietet, stellt keine unmittelbare Diskriminierung dar, wenn sie allgemein und unterschiedslos auf alle Arbeitnehmer angewandt wird.
