Ein Landkreis in Thüringen nutzt seit Kurzem erstmals eine Regelung des Asylbewerberleistungsgesetzes, wonach Asylbewerber und Asylbewerberinnen gemeinnützige Arbeiten erledigen sollen. Dazu zählen etwa das Straßenreinigen, Heckenschneiden oder Reinigen der Gemeinschaftsunterkünfte. Dafür erhalten sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 Cent je Stunde, abgeleitet aus den Vorgaben des Gesetzes. Verlangt wird von den Geflüchteten eine Arbeitszeit von vier Stunden täglich. Dies hat der CDU-Landrat Christian Herrgott im Saale-Orla-Kreis beschlossen. Besagte Tätigkeiten sollen Asylbewerbende in der Asylunterkunft selbst, aber auch außerhalb ausführen. Auch dieser Punkt stimmt mit dem Asylbewerberleistungsgesetz überein. Auch außerhalb der Aufnahmeeinrichtungen sollen Tätigkeiten „bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient“, heißt es im Gesetz. Aktuell „sondiert Herrgott die Jobangebote, schreibt unter anderem Vereine und kommunale Firmen an“, ist bei der BILD zu lesen.
Was im Asylbewerberleistungsgesetz „Arbeitsgelegenheiten“ genannt wird, basiert nicht auf Freiwilligkeit, auch wenn der Begriff es vermuten lässt. Lehnen die Asylbewerber und Asylbewerberinnen die Arbeit ab, droht ihnen ein Geldabzug bei ihren Sozialleistungen. Herrgott wolle die finanzielle Stütze um bis zu 180 Euro kürzen, wie es unter anderem in der F.A.Z. heißt. Eine Kürzung die gegenüber dem Lohn recht hoch erscheint. Denn bei einem Stundenlohn von 80 Cent und beispielsweise 20 Wochenstunden würden die Geflüchteten nicht mehr als 70 Euro im Monat verdienen.
Wozu dient die Arbeitspflicht?
CDU-Landrat Christian Herrgott sieht die Maßnahme als notwendig, um den Geflüchteten eine Tagesstruktur zu geben, wie es beim Spiegel heißt. So weit, so nachvollziehbar. Gegenüber der BILD äußert er sich aber zudem weitaus harscher: „Wer nicht arbeiten will, den muss ich motivieren. Es geht um ein Signal, dass die Menschen, die mit Steuergeld bezahlt werden, etwas an die Gesellschaft zurückgeben müssen und nicht den ganzen Tag auf einer Parkbank sitzen.“ Weiterhin lerne man durch diese Tätigkeiten besser Deutsch als im Sprachkurs und könne sich auf reguläre Arbeit oder eine Berufsausbildung vorbereiten, ist Herrgott überzeugt.
Auch Reinhard Sager, Verbandspräsident des Deutschen Landkreistags, unterstützt die Maßnahme im Thüringer Landkreis und fordert eine Arbeitspflicht für alle Asylbewerbenden. Es gehe „nicht so sehr um den Mehrwert der Arbeit für die Gesellschaft, sondern um das Signal, das man sendet“. Sager unterstützt die Maßnahme in dem Thüringer Landkreis und fordert eine Arbeitspflicht für alle Asylbewerber. Lob kommt auch von Thüringens CDU-Chef Mario Voigt. Diese Entscheidung für die Arbeitspflicht sei ihm zufolge ein „Zeichen für notwendige Begrenzung von Zuwanderung“. Sager fordert zudem eine Arbeitspflicht auch jenseits des gemeinnützigen Sektors. Die bislang gemeinnützige Arbeit sei ohnehin „nicht mehr als eine Beschäftigungstherapie“ und „in der Gastronomie beispielsweise werden händeringend fleißige Helfer gesucht“, so Sager.
„Falsches Narrativ von den arbeitsscheuen Geflüchteten“
Doch es gibt nicht nur Zuspruch: Thüringens Integrationsministerin Doreen Denstädt (Die Grüne) kritisierte Herrgotts Politik scharf, wie unter anderem in der SZ zu lesen ist: „Herr Herrgott macht genau das, was rechte Gruppierungen zurzeit versuchen: Er bedient das falsche Narrativ von den arbeitsscheuen Geflüchteten“, sagte sie. Dabei sei bekannt, dass die meisten Geflüchteten arbeiten wollten, aber noch immer an Arbeitsverboten und zu großer Bürokratie scheiterten. „Das ist nicht nur schäbig. Herr Herrgott gießt so auch Öl in ein Feuer, das die demokratischen Kräfte gerade auszutreten versuchen.“
Auch der flüchtlingspolitische Sprecher von Pro Asyl, Tareq Alaows, weist gegenüber unserer Redaktion auf die Widersprüchlichkeit der Aussagen im Vergleich zur Realität hin: „In der aktuellen Debatte und auch von den Landräten wird suggeriert, dass die Geflüchteten arbeitsunwillig sind. Und dass, obwohl sie in der Regel neun Monate gar nicht arbeiten dürfen.“ Die Organisation setzt sich für den Schutz und die Rechte von Geflüchteten in Deutschland und Europa ein. Statt einer Arbeitspflicht hält es Pro Asyl für sinnvoll, die Arbeitsverbote aufzuheben, so wie es im Koalitionsvertrag bereits festgeschrieben wurde. Wer in einer Aufnahmeeinrichtung leben muss und kein minderjähriges Kind hat, muss bisher neun Monate warten, bis er oder sie arbeiten darf. Geduldete oder Geflüchtete in einer Aufnahmeeinrichtung mit minderjährigem Kind dürfen in der Regel nach sechs Monaten arbeiten. Analysen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung würden laut Pro Asyl bestätigen, dass mit dem Erlernen der deutschen Sprache und mit der Streichung des Beschäftigungsverbots die Zahl der erwerbstätigen Geflüchteten signifikant steigen würde.
Verschiedene Zielsetzungen der Arbeitspflicht werden von den Politikern angesprochen: Tagesstruktur, ein Zeichen setzen, Deutsch lernen, Berufsvorbereitung. Inwiefern man beim Straße fegen gemeinsam mit anderen Geflüchteten tatsächlich besser Deutsch lernt als in einem Sprachkurs, von denen es Reinhard Sager zufolge ohnehin zu wenig gebe, ist fraglich.
Verfehlt die Arbeitspflicht die Lebensrealität der Geflüchteten?
Die Aussage, dass diese einfachen Tätigkeiten die Asylbewerber und Asylbewerberinnen auf reguläre Arbeit oder eine Berufsausbildung vorbereitet, zeigt zudem, dass die Politiker von einem geringen oder gar keinem Ausbildungsstand bei den Menschen ausgehen. Dieses Bild ist in vielen Fällen falsch. Viele Geflüchtete haben laut Pro-Asyl-Sprecher Tareq Alaows einen akademischen Hintergrund oder eine Ausbildung, müssen aber lange warten, bis ihre Qualifikationen in Deutschland anerkannt werden. „Wir brauchen eine schnellere Anerkennung der Berufsabschlüsse, damit sie unter fairen Bedingungen einen Job bekommen – und nicht für 80 Cent die Stunde arbeiten müssen.“ Mitunter studierte Menschen würden mit der Maßnahme des Landrats halbtags davon abgehalten werden, im Asylverfahren voranzukommen. Die Geflüchteten müssten Alaows zufolge beraten und an Arbeitgeber vermittelt werden. Allerdings seien die Agenturen für Arbeit nicht für sie zuständig und auch keine andere staatliche Stelle sei hierfür vorgesehen. „Stattdessen sollen diese Menschen nun ausgebeutet werden.“ Die Landräte zeichnen in diesem Kontext ein Bild von Geflüchteten, die ansonsten laut CDU-Landrat Christian Herrgott „den ganzen Tag auf einer Parkbank sitzen“ würden und ein Signal bräuchten, um zu arbeiten.
Bei all dem sollte allerdings nicht vergessen werden, über welche Menschen wir sprechen, und unter welchen Rahmenbedingungen sie nach Deutschland kommen. Alaows weist darauf hin, dass es bei Geflüchteten vor allem in den ersten Monaten nach ihrer Ankunft nicht in erster Linie um ihre Arbeitswilligkeit gehen sollte: „Manche von ihnen müssen erst einmal gesundheitlich behandelt werden, denn sie haben in ihrem Herkunftsland Schlimmes erlebt. Sie kommen aus Krisen und Kriegen hier her.“
Doch die Maßnahme von Christian Herrgott widerspreche Pro Asyl zufolge nicht nur der Lebensrealität der Menschen, sie sei ihrer Ansicht nach auch verfassungswidrig: „Das Bundesverfassungsgericht hat bei Hartz-IV-Empfängern und -Empfängerinnen bereits 2019 entschieden, dass es verfassungswidrig ist, Menschen in Arbeit zu verpflichten und sie zu sanktionieren, wenn sie sich weigern. Das muss auch für Asylbewerber und -bewerberinnen gelten.“
Heil: „Eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration wird so nicht gelingen”
Nun hat sich auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in die Debatte eingeschaltet und sagte gestern zur BILD: „Dass die Kommunen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten können, ist geltendes Recht. Im Einzelfall mag es auch sinnvoll sein, Menschen während der mitunter langen Wartezeit in Sammelunterkünften zu beschäftigen.“ Allerdings löse die Maßnahme keineswegs die Probleme der Migration: „Eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration wird so allerdings nicht gelingen.“ Sein Ziel sei es deshalb, anerkannte Geflüchtete „dauerhaft in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen“. Daher habe man den Jobturbo eingeführt.
Gesine Wagner betreut als Chefin vom Dienst Online die digitalen Kanäle der Personalwirtschaft und ist als Redakteurin hauptverantwortlich für die Themen Arbeitsrecht, Politik und Regulatorik. Sie ist weiterhin Ansprechpartnerin für alles, was mit HR-Start-ups zu tun hat. Zudem verantwortet sie das CHRO Panel.

