Anfang dieses Jahres ist das „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ in Kraft getreten. Das soll dazu beitragen, schwerbehinderte Menschen besser und häufiger in reguläre Beschäftigung zu bringen.
Zwar galten auch zuvor bereits Vorschriften zur Einstellung von schwerbehinderten Menschen. Allerdings waren die Effekte vielerorts enttäuschend. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat festgestellt, dass 2021 über 25 Prozent der Betriebe, die gesetzlich verpflichtet waren, Schwerbehinderte einzustellen, dieser Pflicht gar nicht nachkamen. Nach Angaben der BA kamen auch 2022 nur 39 Prozent der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vollständig nach. Nächstes Jahr kommen nun höhere Ausgleichszahlungen auf die Unternehmen zu, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen.
Wer ist verpflichtet, Schwerbehinderte einzustellen?
Schon jetzt gilt: Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Die Vorschrift gilt unabhängig davon, ob die Unternehmen die Möglichkeit haben, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Es spielt auch keine Rolle, ob auf dem Arbeitsmarkt vermittelbare schwerbehinderte Bewerber verfügbar sind.
Gibt es in Betrieben keine Stellen für Schwerbehinderte, müssen geeignete Arbeitsplätze geschaffen oder Qualifizierungsmöglichkeiten angeboten werden. „Wir haben auch heute alle technischen Möglichkeiten, um inklusive Arbeitsplätze einzurichten“, kommentierte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Verabschiedung des „Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“. Würde das Potenzial ausgeschöpft werden, könnten 166.000 Menschen zusätzlich auf dem Arbeitsmarkt integriert werden.
Höhere Ausgleichsabgaben ab 2025
Für die Arbeitgeber, die den Anforderungen nicht nachkommen, ändert sich 2025 einiges. So müssen höhere Ausgleichsabgaben gezahlt werden. Gemäß § 160 SGB IX sind dies je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz
- 140 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als dem geltenden Pflichtsatz
- 245 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent
- 360 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von mehr als 0 Prozent bis weniger als 2 Prozent und
- 720 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 0 Prozent.
Die neuen Abgabesätze müssen erstmalig am 31. März nächsten Jahres gezahlt werden, wenn die Abgabe für 2024 fällig wird. Für kleinere Arbeitgeber sollen Sonderregelungen gelten. Beispielsweise gilt für kleinere Betriebe mit jahresdurchschnittlich weniger als 60 Arbeitsplätzen, dass sie 410 Euro pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz zahlen müssen, wenn sie keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen.
Um die Einstellung schwerbehinderter Menschen attraktiver zu machen, wird zudem die Begrenzung des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit aufgehoben. Das Budget für Arbeit können Menschen mit Behinderungen als Alternative zu Leistungen in einer Werkstatt erhalten.
Außerdem wird der Beirat „Versorgungsmedizinische Begutachtung“ neugestaltet. Zukünftig sollen betroffene Personen als Expertinnen und Experten stärker in die Arbeit des Beirats einbezogen werden. Der Beirat berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Angelegenheiten der Versorgungsmedizin. Er hilft auch dabei, die in der Versorgungsmedizin-Verordnung festgelegten Grundsätze weiterzuentwickeln. Diese Grundsätze sind verbindlich bei der Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und im sozialen Entschädigungsrecht anzuwenden.
Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen weiterhin hoch
Die Agentur für Arbeit veröffentlicht jedes Jahr den Bericht „Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung“. 2023 war die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen bei 11,0 Prozent. Die personengruppenübergreifende Referenzquote lag lediglich bei 6,9 Prozent und damit war damit deutlich geringer. In Ostdeutschland war die Quote mit 12,1 Prozent für Schwerbehinderte noch höher als im Gesamtvergleich.
Weiteren Maßnahmen zur Inklusion Schwerbehinderter müssen also noch implementiert werden, um die Arbeitslosenquote in diesem Bereich zu verringern.
Volontärin im Sommer 2024

