Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die betriebliche Interessenvertretung der jugendlichen – also minderjährigen – und der zur Berufsausbildung Beschäftigten (also Azubis sowie gegebenenfalls Praktikanten, Werkstudierende oder Volontäre). Laut Gesetz nimmt sie „die besonderen Belange” dieser Personen wahr.
Die JAV wird regulär alle zwei Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November gewählt. Voraussetzung ist, dass im jeweiligen Betrieb mindestens fünf Arbeitnehmer tätig sind, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden.
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