Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiger Benefit im Kampf um Talente. Unternehmen stehen dabei vor vielfältigen Herausforderungen: Sie müssen ihre Pensionsverpflichtungen managen und Risiken minimieren. Rentnergesellschaften bieten eine Lösung zur Enthaftung – haben aber Vor- und Nachteile.
In den vergangenen Jahren waren Unternehmen mit großen wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen konfrontiert. Die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und die Energiekrise haben zu massiver Inflation und stark steigenden Zinsen geführt.
Auch wenn die Inflation inzwischen zurückgegangen ist und die Zentralbanken erste Leitzinssenkungen vorgenommen haben, bleibt das wirtschaftliche Umfeld schwierig. Deutschland verzeichnete 2024 im zweiten Jahr in Folge eine Rezession, während der demografische Wandel die Unternehmen zunehmend vor Schwierigkeiten stellt und das Gewinnen von Fachkräften erschwert.
Veränderte Anforderungen an die bAV
Die aktuellen Entwicklungen haben auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge. Der starke Zinsanstieg hat den internationalen Rechnungszins erhöht und die Pensionsverpflichtungen deutlich reduziert. Die Studie DAXPensionswerke von WTW zeigte Ende März 2025 einen Ausfinanzierungsgrad bei den DAX40Unternehmen von 82 Prozent. Laut dem „German Pension Finance Watch“ von WTW, einer Modellberechnung zu Pensionswerken, lag der Ausfinanzierungsgrad Mitte 2024 bei MDAXUnternehmen bei 84,8 Prozent.
Aufgrund der Durchschnittsbildung des HGB-Rechnungszinses ist der starke Zinsanstieg in den HGB-Bilanzen noch nicht angekommen. Der Spread zwischen HGB (Handelsgesetzbuch) und IFRS (International Financial Reporting Standards) ist für Unternehmen spürbar: Je nach Fragestellung rücken die IFRS- oder die HGB-Bilanz in den Vordergrund.
Die Unternehmensberatung WTW beobachtet, dass etwa 70 Prozent der laufenden Betriebsrenten gemäß § 16 des Gesetzes zur Verbesserung der bAV (BetrAVG, auch Betriebsrentengesetz) im Dreijahresrhythmus an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes (VPI) angepasst werden. Der Inflationsanstieg in den vergangenen beiden Jahren führte zu zweistelligen Rentenerhöhungen und belastete die Cashflows vieler Unternehmen spürbar. Gleichzeitig rollt die Pensionierungswelle der Babyboomer-Generation unaufhaltsam auf die Unternehmen zu. Die Zahl der Rentenempfängerinnen und -empfänger steigt, erfahrene Fachkräfte in der bAV-Administration scheiden aus dem Berufsleben aus, und der Nachwuchs in diesem Spezialgebiet ist rar. Zudem stehen vielen Unternehmen hohe Investitionen in Administrations- und Abrechnungssysteme bevor.
Zentrale Hebel: outsourcen und Risiko senken
Viele Unternehmen bereiten sich bereits seit Jahren mit verschiedenen Maßnahmen des DeRiskings auf die bevorstehenden Veränderungen vor. Eine zentrale Rolle dabei spielt die Umgestaltung der Pensionspläne. So wurden Rentenzahlungen um Alternativen wie Raten- oder Einmalzahlungen ergänzt oder ersetzt, Festzinsversprechen oft durch Produkte mit Kapitalmarktorientierung abgelöst. Diese bieten höhere Renditechancen und mehr Transparenz, was die Mitarbeitenden schätzen.
Eine weitere Entlastung bietet das Outsourcing von Dienstleistungen, beispielsweise durch die Auslagerung administrativer Prozesse wie Pensionsverwaltung, Pensionsabrechnung und Kapitalanlagemanagement (Fiduciary Management). Dadurch müssen die Unternehmen keine internen Experten mehr beschäftigen. Zudem vermeiden sie hohe Investitionen in ITSysteme und Reportingstrukturen.
Für ein effizienteres Management der Verpflichtungen haben sich Pensionsfonds und CTA-Treuhandmodelle (CTA: Contractual Trust Arrangement) etabliert. Diese Instrumente ermöglichen eine Bilanzverkürzung, eine fristgerechte Ausfinanzierung und ein verbessertes Risikocontrolling. Das wirtschaftliche Risiko – insbesondere Langlebigkeit, Inflation und Kapitalmarktvolatilität – verbleibt jedoch beim Unternehmen selbst.
Vollständige Enthaftung dank Rentnergesellschaften
Während bestehende Ansätze das Risiko reduzieren, liegt die Subsidiärhaftung in der Regel weiterhin beim Arbeitgeber. Insbesondere bei M&A-Prozessen (Mergers & Acquisitions) oder Restrukturierungen können Pensionsverpflichtungen eine agile und schlanke Unternehmensaufstellung erschweren.
Gleichzeitig ist die bAV als ein zentraler Benefit ein wichtiger Hebel im War for Talents. Unternehmen stehen somit vor der Herausforderung, ihren Wunsch nach vollständiger Enthaftung mit dem Wunsch, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, zu vereinen. Eine Lösung hierfür bieten Rentnergesellschaften.
Bei einer Rentnergesellschaft werden die Pensionsverpflichtungen gegenüber Rentnerinnen und Rentnern sowie ausgeschiedenen Mitarbeitenden, die unverfallbare Ansprüche haben, auf einen eigenständigen Rechtsträger – die sogenannte Rentnergesellschaft – übertragen. Der Transfer von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen und Vermögen erfolgt in der Regel per Gesamtrechtsnachfolge (§ 123 UmwG (Umwandlungsgesetz). Zum Schutz der Versorgungsgläubiger haften das abgebende und das aufnehmende Unternehmen nach der Spaltung zehn Jahre lang gesamtschuldnerisch für die Altersversorgungsverpflichtungen (Nachhaftung nach § 133 Abs. 1 und 3 UmwG).
Die Übertragung der Pensionsverpflichtungen unterliegt dem Arbeits-, Umwandlungs- und Gesellschaftsrecht. Es besteht zwar keine Zustimmungserfordernis der Versorgungsberechtigten, der Mitbestimmung oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dennoch empfiehlt es sich, transparent zu kommunizieren.
Dass Konzerne eigene Rentnergesellschaften gründen, ist bereits seit mehreren Jahren eine gängige Praxis. Neu auf dem deutschen Markt ist allerdings die anschließende Veräußerung der Rentnergesellschaft an einen Erwerber, dessen Geschäftsmodell auf der rechtlich befreienden Übernahme von Versorgungsverbindlichkeiten basiert.
Der Anbieter übernimmt dabei die gesamte Abwicklung der ursprünglichen Versorgungszusage von der Administration bis hin zu arbeitsrechtlichen und finanziellen Risiken und trägt auch die mit der Übertragung des erforderlichen Planvermögens verbundenen Marktrisiken. Das abgebende Unternehmen wird somit vollständig enthaftet.
Ausstattung und bilanzielle Behandlung von Rentnergesellschaften
Für die Ausstattung einer Rentnergesellschaft gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hob im Jahr 2008 jedoch hervor, dass die Gesellschaft so dotiert sein muss, dass sie ihre zugeordneten Verpflichtungen bei einer realistischen betriebswirtschaftlichen Betrachtung dauerhaft aus den bestehenden Vermögensmitteln erfüllen kann (BAG, Urteil vom 11. März 2008, Az. 3 AZR 358/06). Dabei sind insbesondere Faktoren wie der Rechnungszins, die Sterblichkeit und die Inflation unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten zu beachten.
Wie erfolgt die bilanzielle Behandlung?
Die ausgegliederte beziehungsweise abgespaltene Pensionsrückstellung und die Vermögensgegenstände können nach HGB aus dem Einzelabschluss des übertragenden Unternehmens ausgebucht werden. Die gesamtschuldnerische Haftung (gemäß § 133 Abs. 1 und 3 UmwG) ist vom abgebenden Unternehmen nicht zu bilanzieren. Solange die Inanspruchnahme aus der Nachhaftung unwahrscheinlich ist, ist diese lediglich im Anhang anzugeben (§ 285 Nr. 3a HGB; IDW RS HFA 43, Rz. 30).
Sobald die zehnjährige Nachhaftung endet, kann nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) ein vollständiges Settlement nach IAS 19.11 (International Accounting Standard) erfolgen und die Pensionsverpflichtung damit ausgebucht werden. Die unter Nachhaftung stehende, verbleibende Verpflichtung kann regelmäßig mit Planvermögen (zum Beispiel CTA der Rentnergesellschaft) saldiert werden. Es gibt in der Praxis zudem verschiedene Instrumente wie Garantien, die eine Inanspruchnahme aus der Nachhaftung ökonomisch nahezu ausschließen. Häufig können Unternehmen hier von vorneherein ein Settlement mit dem Wirtschaftsprüfer vereinbaren.
In der bAV gibt es kein „One size fits all“
Die Anforderungen an mögliche Pension-Buyout-Lösungen unterscheiden sich je nach Unternehmen stark. Ein mittelständisches Unternehmen hat einen anderen Entscheidungsrahmen als beispielsweise ein großer DAX-Konzern. Neben den bekannten Möglichkeiten des De-Riskings wie Plangestaltung, Outsourcing, CTA und Pensionsfonds sind Rentnergesellschaften eine weitere attraktive Option für Unternehmen. Im Gegensatz zu allen anderen De-Risking-Optionen bieten sie die Möglichkeit zur vollständigen wirtschaftlichen, bilanziellen und rechtlichen Enthaftung.
Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen ist das für viele Unternehmen eine attraktive Lösung. Dennoch gilt es, einen genauen Blick auf die individuellen Anforderungen zu werfen, damit jedes Unternehmen für sich die beste Option herausfinden kann, um sich agil und zukunftsfest aufzustellen.
Autor
Hanne Borst
Managing Director, Head of Retirement Germany/ Austria
WTW
hanne.borst@wtwco.com
www.wtwco.com
Mitarbeitende wünschen sich zunehmend von ihren Arbeitgebern eine gute Absicherung für das Alter (Foto: xstudio v-zwoelf – stock.adobe.com)
