Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz beschlossen. Künftig sollen öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Damit möchte die große Koalition die Tarifbindung in Deutschland stärken. Das Vorhaben stößt in Teilen der Politik und Wirtschaft auf zum Teil deutliche Kritik.
Was verspricht sich die Regierung?
Die Bundesregierung sieht das Tariftreuegesetz als Weg an, um gute Arbeitsbedingungen und Löhne in der Bundesrepublik zu sichern. „Lohn-Dumping mit Steuergeld schieben wir einen Riegel vor“, sagt Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zum Beschluss des Entwurfs. Zudem würde eine an Tariftreue gekoppelte Vergabe den Wettbewerb fairer machen. Denn aktuell könnten nichttarifgebundene Unternehmen ihre Waren und Dienstleistungen aufgrund geringerer Personalkosten meist günstiger anbieten, heißt es aus der Bundesregierung.
Das Gesetz gilt für Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro. Ausgeschlossen davon sind die Vergabe und Ausführung von verteidigungs- und sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen. Für alle anderen Unternehmen gilt: Sie müssen nachweisen, dass bei ihnen tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gelten – etwa bezüglich der Entlohnung, der Urlaubsansprüche oder der Regelungen zur Ruhezeit. In Kontakt werden sie dafür mit einer noch nicht eingerichteten Prüfstelle des Bundes gehen.
Kritiker: Das Gegenteil von Entbürokratisierung
Zahlreiche Kritikerinnen und Kritiker zweifeln nicht nur den Nutzen des Gesetzes an, sondern sehen es auch als Widerspruch zum von der Regierung angepeilten Ziel der Entbürokratisierung. „Statt Entbürokratisierung und Beschleunigung, Wettbewerb und Vielfalt bei der Vergabe zu fördern, zwingt das Gesetz Unternehmen in ein fremdes Tarifwerk“, sagt Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Arbeitgeber (BDA).
Es sei keine Entlastung, sondern stehe für einen Kontrollzwang, welcher es vor allem für mittelständische Unternehmen künftig kompliziert mache, sich überhaupt auf öffentliche Anträge zu bewerben. Die Bundesregierung hält dagegen: „Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen sollen auf ein absolutes Minimum begrenzt werden.“
Welche Effekte hat Tarifbindung wirklich?
Auch unter HR-Experten und -Expertinnen gibt es bezüglich des Gesetzes Verwirrung. Mit dem Gesetz wird angestrebt, die Tarifbindung zu erhöhen. Diese ist laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) in den vergangenen 20 Jahren stark gesunken. Waren 2024 49 Prozent der Unternehmen tarifgebunden, sind es 1998 im Westen Deutschlands noch 76 Prozent und im Osten 63 Prozent gewesen. HR-Berater Lorenz Seidl stellt die Frage, ob es wirklich wichtig ist, diesen Abwärtstrend umzukehren. „Ist Tarifbindung per se wirklich so gut? Es gibt einige Tarife, die sind ohne übertarifliche Zulagen schlicht und einfach nicht tragbar, weil zu wenig“, schreibt er auf Linkedin.
Fakt ist: Prinzipiell verdienen Menschen in tarifgebundenen Unternehmen tendenziell mehr als in nichttarifgebundenen Organisationen. Laut einer Studie des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) verdienen Beschäftigte ohne Tarifvertrag im Schnitt elf Prozent weniger als solche mit Tarifvertrag.
Doch gibt es hierzulande nicht bereits ausreichend andere Gesetze, die mehr Lohngerechtigkeit zum Ziel haben? Auch diese Frage stellt Seidl. „Wozu dann bitte noch das Entgelttransparenzgesetz und die Anhebung des Mindestlohns, wenn auf einmal Tarif das Nonplusultra ist?“
Tarifverträge in der Zeitarbeit werden nicht anerkannt
Auch die Zeitarbeitsbranche zeigt sich mit dem Gesetz mehr als unzufrieden. Vor allem auch, weil ihre Tarifverträge nicht anerkannt werden und zur Anwendung kommen. „Wir haben Entgeltstrukturen oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns und es gibt keine Entgeltunterschiede mehr zwischen der übrigen Wirtschaft und der Zeitarbeit“, sagt Florian Swyter, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands Personaldienstleister (GVP). „Daher gibt es keine Veranlassung dafür, die Tarifverträge der Zeitarbeit zu ignorieren.“
Manche Beobachter bezweifeln zudem, ob das Gesetz wirklich dazu beitragen wird, die Tarifbindung zu erhöhen. Der ehemalige hessische Ministerpräsident und heutige Vorsitzende der Ludwig Erhard Stiftung, Roland Koch, verweist in einem Kommentar auf die seiner Meinung nach kaum vorhandene Wirkung von bereits vorhandenen Tariftreuegesetzen in einzelnen Bundesländern. In Berlin sei die Tarifbindung trotz dortiger Vorschriften von 16 Prozent auf 14 Prozent zurück gegangen. Auch in Bayern, das keine Tariftreue-Regelung kennt, sei die Tarifbindung im gleichen Zeitraum von 29 auf 25 Prozent gesunken. „Die Zahlen legen nahe, dass ein Tariftreuegesetz allein keine Trendumkehr bewirkt“, sagt Koch.
Lob für das geplante Gesetz kam hingegen vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und der IG Metall. „Mit diesem Beschluss sendet die Bundesregierung endlich ein wichtiges Signal für tariflich abgesicherte Löhne und Arbeitsbedingungen“, sagt DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi. „Es wird hoffentlich für mehr fairen Wettbewerb sorgen, denn Billigstangebote auf dem Rücken der Beschäftigten dürfen nicht länger den Zuschlag für öffentliche Aufträge erhalten.“ Dass die Bedarfsdeckung der Bundeswehr vom Gesetz ausgeschlossen ist, finden die Gewerkschaften allerdings nicht richtig.
Die ehemalige Ampel-Koalition hatte im November 2024 bereits einen sehr ähnlichen Gesetzesentwurf vorgelegt. Aufgrund der Auflösung des Bundestags kam es aber nie dazu, dass dieser Entwurf beschlossen wurde. Der aktuelle Entwurf muss im nächsten Schritt nach der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.

