Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist nicht nur ein bedeutendes Instrument, um Mitarbeitende zu binden, sondern sie kann auch zu einem rechtlichen und finanziellen Risiko für Arbeitgeber werden. „Wir erleben, dass rund 50 Prozent aller Verträge aus irgendeinem Grund fehlerhaft sind“, erläuterte Andreas Brand in einem Webinar. Er ist Gutachter und Berater für bAV sowie Geschäftsführer der Brandconsult GmbH (Eigenschreibweise BRANDCONSULT GmbH). Damit ist klar: Die Personalabteilung muss die bAV nicht nur verwalten, sondern auch aktiv überwachen.
Das ist für viele Unternehmen schwierig. Denn, so Brand: „Die bAV ist ein hochkomplexes Feld aus Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Vertragsrecht und Betriebsrentenrecht“ – ein Mix, der anfällig für Fehler ist. Auch wenn HR-Abteilungen bemüht seien, sauber zu dokumentieren, fehlten oft juristische Detailkenntnisse. Brand betonte: „Wahrscheinlich ist es nicht Ihr Fehler – sondern liegt in der mangelhaften Begleitung durch Berater in der bAV.“
„Beim Eintritt neuer Mitarbeitender gilt: Bei einer Übernahme eines bAV-Vertrags übernehmen Sie auch die gegebenenfalls vorhandene Haftung aus arbeitsrechtlicher Sicht.“
Umso eindringlicher rät er Arbeitgebern dazu, bAV-Verträge gründlich von Experten prüfen zu lassen, die auch versteckte Klauseln und andere Fallstricke erkennen können. Das gelte auch für Altverträge oder Verträge, die neue Mitarbeitende von einem anderen Arbeitgeber mitbringen. Denn: „Es haftet immer der aktuelle Arbeitgeber“, warnt Brand.
Was er außerdem Unternehmen rät, können Sie in der Aufzeichnung des Webinars anschauen:
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Kirstin Gründel beschäftigt sich mit den Themen Compensation & Benefits, Vergütung und betriebliche Altersvorsorge. Zudem kümmert sie sich als Redakteurin um das Magazin "Comp & Ben". Sie ist redaktionelle Ansprechpartnerin für das Praxisforum Total Rewards.

