Minijob-Reform: „Existenzielle Bedrohung“ – welche Branche es besonders hart treffen würde 

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Minijobs sind in Deutschland besonders beliebt. Aktuell gehen fast sieben Millionen Menschen einer geringfügigen Beschäftigung nach. Dass die Beschäftigungsform bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besonders gefragt ist, bestätigen auch Verbände wie der Handelsverband Deutschland (HDE) auf Anfrage unserer Redaktion. Für viele Angestellte seien Minijobs unverzichtbar. Ihr Vorteil: Beschäftigte erhalten Stundenlöhne „brutto für netto“, da keine Steuern oder Sozialabgaben anfallen. 

Genau dieses Modell steht aktuell aber auf dem Prüfstand. Die Rentenkommission der Bundesregierung legte Ende Juni ihre Empfehlungen zur Alterssicherung vor und brachte damit eine Debatte ins Rollen, die Beschäftigte und Unternehmen in Deutschland unmittelbar betrifft: die Zukunft von Minijobs. 

Warum will die Bundesregierung Minijobs reformieren? 

Im Kern geht es darum, die Altersvorsorge zu stärken. Wer jahrelang im Minijob arbeitet, zahle laut der Alterssicherungs-Kommission kaum in die Rentenkasse ein und riskiere Altersarmut. Die Reform soll demnach „eine verlässliche Absicherung im Alter gewährleisten, ohne die Beitragszahlenden sowie den Bundeshaushalt dauerhaft zu überfordern“, wie es aus dem Bericht der Kommission heißt. 

Dass Handlungsbedarf besteht, zeigt auch ein Blick auf die Forschung. Bereits 2021 stellte das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) in einer Studie fest, dass geringfügige Beschäftigungen nur selten als Sprungbrett in reguläre Beschäftigung dienen. Anstatt wie ursprünglich angedacht als kurzfristige Übergangslösung in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu dienen, haben sich geringfügige Beschäftigungsverhältnisse für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber zur Dauerlösung entwickelt. 

Minijob-Reform: Steuererhöhung so gut wie sicher 

Daraus will die Bundesregierung nun Konsequenzen ziehen. Eine erste geplante Anpassung gilt bereits als so gut wie beschlossen: Der Pauschalsteuersatz soll im Rahmen der vorgesehenen Einkommensteuerreform ab 2027 von bislang zwei auf künftig fünf Prozent angehoben werden.  

Was das konkret für Arbeitgeber bedeutet, zeigt ein einfaches Rechenbeispiel: Minijobberinnen und Minijobber dürfen in Deutschland durchschnittlich nicht mehr als 602 Euro im Monat verdienen. Legt man diesen Betrag zugrunde, würde die Anhebung des Pauschalbetrags auf fünf Prozent die monatliche Steuerlast des Arbeitgebers von bislang rund 12 Euro auf künftig etwa 30 Euro erhöhen. 

Arbeitgeber müssten damit mehr für ihre geringfügig Beschäftigten zahlen. Vollständig beschlossene Sache ist das allerdings noch nicht. Zwar hat sich der Koalitionsausschuss Anfang Juli 2026 grundsätzlich auf diese Änderung geeinigt, doch die konkrete Umsetzung wird derzeit noch vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) ausgearbeitet. 

Entscheidung um Minijob-Sonderstatus vertagt 

Es könnte andererseits passieren, dass diese geplante Steueranhebung für Arbeitgeber obsolet wird. Denn die gesamte Reformdebatte um Minijobs wird von einer viel grundlegenderen Frage überschattet: Was passiert künftig mit dem Minijob-Modell? Genauer gesagt steht eine Idee zur Debatte, die derzeit für viel Zündstoff sorgt: die Abschaffung des Minijobs in seiner heutigen Form. Minijobs sollen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden. Für Beschäftigte mit Minijob bedeutet das, sie sollen zukünftig Sozialabgaben zahlen. Der Pauschalbetrag für Arbeitgeber würde hingegen entfallen. Bislang ist noch völlig offen, ob ein solcher Schritt tatsächlich kommt. Eine finale Entscheidung will die Bundesregierung laut Medienberichten im Herbst dieses Jahres fällen.  

Der Gegenwind, vor allem von Seiten der Verbände, ist groß. Es sind vor allem Verbände von besonders stark betroffenen Branchen, die dagegenhalten. 

Handel und Kfz sind am stärksten betroffen 

Ganz oben auf der Liste der betroffenen Branchen stehen der Handel und das Kraftfahrzeuggewerbe. Zusammen arbeiten hier derzeit insgesamt rund 1,05 Millionen Menschen in einer geringfügigen Beschäftigung, wie aus den aktuellen Zahlen der Minijob-Zentrale hervorgeht. Würden diese Stellen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse umgewandelt, stünden viele Betriebe vor einem Umbruch ihrer Personalstruktur. Denn insbesondere im Handel bilden Minijobs ein Rückgrat der Stellenbesetzung in Randzeiten und an Wochenenden. 

Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt den von der Bundesregierung angestoßenen Reformprozess grundsätzlich. Er sei wichtig, um „einen Kollaps der Systeme zu verhindern und weitere Kostensteigerungen abzuwenden“, wie es in einer Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion heißt. Was eine Reform der Minijobs betrifft, zieht der Verband jedoch eine klare Grenze: Er bezeichnet das Vorhaben als „Irrweg“, gerade in einer Zeit, in der die Wirtschaft ohnehin unter erheblichem Druck stehe.  

Stephen Haarke, HDE-Geschäftsführer für die Bereiche Arbeit, Bildung sowie Sozial- und Tarifpolitik, erklärt gegenüber unserer Redaktion: „Für die Branche sind Minijobs essenziell, um einzelhandelstypische Stoßzeiten und lange Öffnungszeiten in den Filialen verlässlich zu bewältigen.“ Dahinter stecke letztlich mehr als ein betriebliches Interesse: Ohne geringfügige Beschäftigung sei die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung bundesweit kaum noch zuverlässig sicherzustellen. 

Gastgewerbe: Dehoga sieht in Abschaffung „existenzielle Bedrohung“ 

Auf Handel und Kfz folgt an zweiter Stelle der Branchen mit den meisten Minijobberinnen und Minijobbern laut dem Bericht der Minijob-Zentrale das Gastgewerbe. In einer Stellungnahme blickt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Nordrhein besorgt auf eine mögliche Abschaffung der Minijobs: „Sie würde nicht nur die Flexibilität massiv einschränken, sondern die Arbeitsfähigkeit vieler Betriebe ernsthaft gefährden.“ Für das Gastgewerbe wäre das nach Ansicht des Dehoga-Präsidenten Guido Zöllick eine Katastrophe, denn Minijobs seien „unverzichtbare Beschäftigungsinstrumente“. Allein in der Branche sind rund 950.000 Menschen geringfügig beschäftigt, wie aus dem aktuellen Quartalsbericht der Minijob-Zentrale hervorgeht.  

Sie sichern Abendstunden, Wochenenden und saisonale Spitzen und entsprachen in der Regel den Wünschen der Beschäftigten, so Zöllick weiter. Dabei verdrängten Minijobs keine sozialversicherungspflichtigen Jobs, sondern stützten diese. Aufgrund des geringen Stundenumfangs sei eine Umwandlung in reguläre Beschäftigung vielfach gar nicht möglich. 

„Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen“: Welche Berufe hinter dem sperrigen Branchennamen stecken 

Das gilt nicht nur für das Gastgewerbe. Auf Platz drei der Branchen mit den meisten Minijobbern folgen laut dem Bericht der Minijob-Zentrale die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen. Hinter dem Begriff verbirgt sich ein breites Spektrum an Tätigkeiten, die den allgemeinen Geschäftsbetrieb anderer Unternehmen stützen, wie die Minijob-Zentrale erklärt. Dazu zählen etwa Gebäudereinigung und Facility Management, aber auch Wach- und Sicherheitsdienste, Garten- und Landschaftsbau sowie Personaldienstleister. In diesem Bereich sind rund 816.000 Menschen geringfügig beschäftigt, wie aus dem aktuellen Quartalsbericht der Minijob-Zentrale hervorgeht. 

Besonders die Gebäudereinigung gilt oft als klassischer Minijob-Bereich. Reinigungskräfte, die früh morgens oder abends nach Betriebsschluss arbeiten, kommen in der Regel nur auf wenige Stunden täglich. Der Einsatz findet zu Zeiten statt, die mit einem regulären Arbeitsverhältnis kaum vereinbar wären. 

In diesen zehn Branchen arbeiten aktuell die meisten Minijobber 

Platz Branche Zahl der Minijobberinnen und Minijobber 
1. Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 1.052.877 
2. Gastgewerbe 951.078 
3. Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 816.265 
4. Gesundheits- und Sozialwesen 782.252 
5. Verarbeitendes Gewerbe 416.872 
6. Sonstige Dienstleistungen 390.089 
7. Freiberufl., wissenschaftl. und techn. Dienstleistungen 386.253 
8. Verkehr und Lager 370.851 
9. Baugewerbe 305.450 
10. Grundstücks- und Wohnungswesen 261.087 

 
Quelle: Quartalsbericht der Minijob-Zentrale, 2. Quartal 2026: Minijobber nach Wirtschaftszweigen 

Gewerkschaften halten dagegen: „Minijobs gehören abgeschafft“ 

Der Widerstand gegen eine faktische Abschaffung des Minijob-Modells ist in den einzelnen Branchen groß. Das zeigt auch die breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, die sich formiert hat und Widerstand leistet. In einem gemeinsamen Brandbrief an Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) fordern sie geschlossen den Erhalt von Minijobs.  

Was die Wirtschaftsverbände verteidigen, sehen Gewerkschaften jedoch als Armutsfalle. Sie sprechen sich dafür aus, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen umzuwandeln. Verdi-Chef Frank Werneke ist der Ansicht: „Minijobs gehören abgeschafft.“ Die Gewerkschaft ist der Meinung, dass geringfügige Beschäftigungen reguläre Arbeitsplätze verdrängen würden. Darüber hinaus bieten sie laut Werneke keine soziale Sicherheit, würden Aufstiegschancen verhindern und Altersarmut fördern.  

Mara Marx ist Volontärin bei der Personalwirtschaft.