Gesetz für bessere Pflegelöhne auf den Weg gebracht
Die Bundesregierung will die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften verbessern, insbesondere im Bereich Vergütung. Deshalb hat das Kabinett nun einen Gesetzentwurf für eine bessere Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege beschlossen.
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Im Pflegebereich fehlen Fachkräfte. Attraktiver könnte der Pflegeberuf unter anderem durch höhere Löhne werden. Hier setzt ein Gesetzentwurf an, den die Bundesregierung nun beschlossen hat. Die Neuregelung soll insbesondere in der Altenpflege, in der sowohl Hilfs- als auch Fachkräfte erheblich weniger verdienen als in der Krankenpflege, zu einer besseren Bezahlung führen. Der Gesetzentwurf eröffnet zwei Wege, um zu höheren Pflegelöhnen zu kommen – über einen Flächentarifvertrag oder über eine Anhebung des Mindestlohns in der Pflege.
Flächendeckender Tarifvertrag als Ziel
Ziel des Gesetzesvorhabens ist, dass die Tarifpartner einen flächendeckenden Tarifvertrag abschließen, den das Bundesarbeitsministerium auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Pflege erstreckt. Damit würden die vereinbarten Tariflöhne für die gesamte Branche gelten. Ein entsprechender Flächentarifvertrag müsste von den Tarifpartnern aber erst noch ausgehandelt werden.
Dabei soll das kirchliche Selbstbestimmungsrecht gewahrt bleiben: Vorgesehen ist, dass vor Abschluss des Tarifvertrags die kirchlichen Pflegelohn-Kommissionen angehört werden müssen. Außerdem müssen laut Gesetzentwurf mindestens zwei Kommissionen repräsentativer Religionsgemeinschaften zustimmen, damit die Tarifpartner die Erstreckung des Tarifvertrags beantragen können.
Alternative: Anhebung des Pflege-Mindestlohns
Als zweite Möglichkeit sieht der Gesetzentwurf vor, über einen höheren Pflege-Mindestlohn die Bezahlung in der Pflege insgesamt anzuheben. Vorgesehen ist, dass eine künftig ständige, paritätisch besetzte Pflegekommission Vorschläge für unterschiedliche Mindestlöhne für Hilfs- und Fachkräfte erarbeiten soll. Diese Mindestlöhne könnte das Bundesarbeitsministerium dann als allgemeinverbindlich für die gesamte Branche festlegen.
Ist-Zustand in der Pflege: Mindestlohn – aber kein bundesweiter Tarifvertrag
Derzeit gibt es im Bereich der Pflege keinen bundesweiten Tarifvertrag, nur einen allgemeinen Pflege-Mindestlohn. Das liegt an der Struktur der Branche mit privaten, kommunalen, freigemeinnützigen und kirchlichen Arbeitgebern. So gelten zum Beispiel in der Altenpflege nur für etwa 20 Prozent der Beschäftigten tarifliche Arbeitsbedingungen. Der allgemeine Pflege-Mindestlohn gilt noch bis zum 30.04.2020. Er beträgt derzeit 11,05 EUR pro Stunde in Westdeutschland und in Berlin sowie 10,55 EUR pro Stunde im Osten. Von diesem Pflege-Mindestlohn profitieren bisher vor allem Pflegehilfskräfte.
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