Einheitliche Standards für Gemeinschaftsunterkünfte
Mit der Neuregelung gibt es nun bundesweit einheitliche Vorschriften zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung von Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften - dies gilt über die Fleischindustrie hinaus auch für andere Branchen. Damit sollen die in der Vergangenheit oft untragbaren Zustände in Arbeitnehmer-Sammelunterkünften beendet werden. In der Arbeitsstättenverordnung wird nun geregelt, wie die Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Arbeitnehmern ausgestattet sein müssen.
Arbeitsschutzmaßnahmen sollen besser kontrolliert werden
Um die Arbeitnehmerrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sichern, sollen die Arbeitsschutzbehörden der Länder die Betriebe in Zukunft häufiger kontrollieren. Mit Ausnahme des Fleischerhandwerks müssen Arbeitgeber in der Fleischindustrie den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Belegschaft verpflichtend elektronisch aufzeichnen. Die Höchstbußgelder für Arbeitszeitverstöße wurden von 15.000 EUR auf 30.000 EUR erhöht.