Geplante Reform: Ab vier Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau
Die nun von der Bundesregierung beschlossene Neuregelung sieht Folgendes vor: Bei großen Unternehmen, die börsennotiert und paritätisch mitbestimmt sind, soll ab vier Vorstandsmitgliedern in Zukunft mindestens eine Frau im Vorstand sein. Bislang mussten solche Unternehmen für ihre Vorstandsebene zwar sog. Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Leitungspositionen festlegen. Eine feste Frauenquote war für die Vorstände bislang aber nicht vorgesehen. Rund drei Viertel der Unternehmen, die dazu verpflichtet sind, haben sich auf Vorstandsebene entweder keine Zielgröße oder aber die Zielgröße "Null" gesetzt. Demzufolge hat sich der Frauenanteil in den Vorständen im Vergleich zu den Aufsichtsräten weniger positiv entwickelt.
Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes
Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes soll künftig bereits bei mehr als zwei Mitgliedern im Geschäftsführungsorgan eine Mindestbeteiligung für Frauen und Männer gelten. Daneben soll die feste Mindestquote für den Aufsichtsrat Anwendung finden. Für die Leitungsorgane der Körperschaften im Bereich der Sozialversicherung soll eine Mindestbeteiligung von einer Frau und einem Mann eingeführt werden.
Führungspositionen in der Bundesverwaltung
Auch die Regelungen für den öffentlichen Dienst sollen weiterentwickelt werden: Gremien, bei denen der Bund zwei Mitglieder bestimmen kann, sollen künftig paritätisch besetzt werden. Das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Bundesverwaltung bis zum Jahr 2025 soll im Bundesgleichstellungsgesetz gesetzlich festgeschrieben werden.