Sonderregelung verlängert: Virtuelle Betriebsratssitzungen vorerst weiterhin möglich
Betriebsräte dürfen auch in den nächsten Monaten per Video- oder Telefonkonferenz tagen. Die Sonderregelung, wonach Betriebsratssitzungen aufgrund der Pandemie virtuell stattfinden können, wurde bis Ende Juni 2021 verlängert.
Ursprünglich war die Sonderregelung zur virtuellen Betriebsratsarbeit bis Jahresende 2020 befristet. Inzwischen wurde sie jedoch verlängert - und zwar bis zum 30.06.2021. Betriebsräte dürfen also auch in den nächsten Monaten digital tagen und Beschlüsse fassen. Zu beachten ist: Auch bei virtuellen Sitzungen gilt der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit. Es muss also gewährleistet sein, dass Unbeteiligte keine Kenntnis vom Inhalt der Sitzung erlangen.
Von:Jan Lehmann
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Jan Lehmann
ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.
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