„Aus rechtlicher Sicht müssen DEI-Programme nicht angepasst werden“

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US-Behörden haben vor Kurzem etwa ein Dutzend in Deutschland ansässige Unternehmen in einem jeweiligen Schreiben dazu aufgefordert, sich von ihren Diversitäts- und Gleichstellungsprogrammen zu distanzieren. Angeschrieben wurden Medienberichten zufolge nur Vertragspartner von US-Botschaften und -Regierungsstellen. Zuvor hatte US-Präsident Donald Trump DEI-Programme als illegal, diskriminierend und unmoralisch bezeichnet und mehrere Executive Orders unterzeichnet, welche die Abschaffung von DEI-Programmen mit sich ziehen sollen. Wir sprechen mit Isabell Flöter, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Kliemt.Arbeitsrecht, darüber, inwieweit das die rechtliche Legitimation von DEI-Programmen in Deutschland beeinflusst.

Personalwirtschaft: Frau Flöter, müssen Unternehmen aus rechtlicher Sicht in Deutschland handeln?
Isabell Flöter: Aus rechtlicher Sicht müssen sie das nicht – und dürfen es teilweise nicht einmal. In Deutschland ansässige Unternehmen müssen die deutsche und europäische Rechts- und Gesetzeslage beachten. Diese verpflichtet Unternehmen in vielen Fällen sogar zur Förderung und Sicherung von Gleichstellung.

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