Vertraulichkeit hat rechtliche Grenzen – auf diesen Grundsatz hat das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag erneut hingewiesen. Konkret ging es um die Frage, ob Mitarbeitenden gekündigt werden darf, wenn sie in einem WhatsApp-Chat ihre Vorgesetzte beleidigen und die Informationen aus dem scheinbar privaten digitalen Raum nach außen weitergegeben werden.
Der Fall im Detail: In einer niedersächsischen Fluggesellschaft luden sieben Arbeitnehmer, die miteinander befreundet und teils verwandt waren, per WhatsApp-Gruppenchat ihren Frust über die Vorgesetzte ab. Dabei schreckten sie auch vor üblen Beleidigungen nicht zurück. Das wollten nicht alle Mitglieder so stehen lassen. Teile des Chats gingen an den Betriebsrat und von dort aus zum Personalchef. Der Arbeitgeber kündigte die Pöbler außerordentlich fristlos. Drei reichten gegen die Kündigungen Klage ein. Zwei Vorinstanzen, das Arbeitsgericht Hannover und das Landesarbeitsgericht Niedersachsen, gaben ihnen recht.
Heute hatte die geschmähte Vorgesetzte mit einer Revision vor dem Zweiten Senat des Bundesarbeitsgericht Erfolg. „Eine Vertraulichkeitserwartung ist nur dann berechtigt, wenn die Mitglieder der Chatgruppe den besonderen persönlichkeitsrechtlichen Schutz einer Sphäre vertraulicher Kommunikation in Anspruch nehmen können“, so das Gericht.
Dies sei wiederum abhängig vom Nachrichteninhalt und der Zusammensetzung der Gruppe. Bei „menschenverachtenden Äußerungen“ müssten die Teilnehmenden erwarten, dass der Inhalt an Dritte, in diesem Fall der Vorgesetzten, weitergegeben würde. Denn:
„Sind Gegenstand der Nachrichten – wie vorliegend – beleidigende und menschenverachtende Äußerungen über Betriebsangehörige, bedarf es einer besonderen Darlegung, warum der Arbeitnehmer berechtigt erwarten konnte, deren Inhalt werde von keinem Gruppenmitglied an einen Dritten weitergegeben.“
Bundesarbeitsgericht
Die drei Klagen werden parallel an das Landesarbeitsgericht zurückgewiesen. Hier müssen die Kläger nun darlegen, warum eine sogenannte „berechtigte Vertraulichkeitserwartung“ ihrerseits bestand.
Angela Heider-Willms verantwortet die Berichterstattung zu den Themen Transformation, Change Management und Leadership. Zudem beschäftigt sie sich mit dem Thema Diversity.

