Arbeitgeber dürfen selbst darüber entscheiden, ob sie ihren Angestellten das Mitbringen von Hunden erlauben oder nicht. Dabei ist allerdings der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten, wie ein neues Urteil des Arbeitsgerichts Bonn beweist.
Schäferhund im Forstamt
Das Ehepaar berief sich unter anderem auf Gleichbehandlung: In anderen Forstämtern des Landes gibt es nämlich Mitarbeiter, die auch Hunde mitbringen dürfen, die keine Jagdhunde sind. Das Land argumentierte, dass jedes Forstamt selbst regeln dürfe, welche Hunde die Mitarbeiter mit zum Dienst bringen dürften. Dies falle unter das Hausrecht des jeweiligen Amtsleiters. In der hier fraglichen Dienststelle sei der Schäferhund nur aus „Bestandsschutzgründen“ geduldet worden.
Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz – Bundesland als Arbeitgeber
Das Arbeitsgericht Bonn gab den Klägern recht. Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz, der verlange, Arbeitnehmer, die sich in gleicher oder vergleichbarer Lage befinden, gleich zu behandeln, gelte landesweit. Denn Arbeitgeber sei nicht das einzelne Forstamt, sondern das Land, welches für die Forstverwaltung in seiner Gesamtheit verantwortlich sei. Eine unterschiedliche Behandlung der vergleichbaren Mitarbeiter unterschiedlicher Forstämter hätte daher sachlich begründet werden müssen. Daran habe es vorliegend gefehlt. Aus diesem Grund stufte das Arbeitsgericht Bonn das erteilte Verbot als rechtswidrig ein (ArbG Bonn, Urteil vom 09.08.2017, Az. 4 Ca 181/16).
Fazit: Es gibt für Mitarbeiter keinen Rechtsanspruch darauf, ihren Hund mit zur Arbeit bringen zu dürfen. Die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber. Dabei darf er aber einzelne Arbeitnehmer nicht willkürlich benachteiligen oder bevorzugen. Das heißt: Erlaubt der Arbeitgeber grundsätzlich das Mitbringen von Hunden, darf er es einzelnen Mitarbeitern nur dann verbieten, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt – zum Beispiel wenn ein Bürokollege an einer Hundehaarallergie leidet oder sich der Hund störend auf die Arbeit auswirkt.
Quelle: Arbeitsgericht Bonn
ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.