Fünf Kündigungen, mehrere Jahre juristischer Auseinandersetzung – und am Ende ein Sieg vor Gericht für den Arbeitnehmer. Der Fall eines hochrangigen Digitalmanagers bei der Deutschen Bahn hat über den konkreten Einzelfall hinaus Aufmerksamkeit erregt, weil er beispielhaft zeigt, wie eng die rechtlichen Grenzen einer Verdachtskündigung gezogen sind.
Ausgangspunkt des Konfliktes zwischen Arbeitgeber und -nehmer war der Vorwurf, der Manager habe vertrauliche dienstliche Informationen über den schleppenden Fortschritt der Digitalisierung an Journalisten weitergegeben, bevor diese öffentlich bekannt wurden. Die Bahn wertete dies als schwere Pflichtverletzung und entschied sich – mangels eindeutigen Tatnachweises – für eine Verdachtskündigung. Genau an dieser Stelle setzte später auch die gerichtliche Kritik an.
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