Das Bundeskabinett hat einem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zur “Weiterentwicklung des Teilzeitrechts und zur Einführung einer Brückenteilzeit” zugestimmt. Demnach ist der Weg frei für den Rechtsanspruch auf eine zeitlich befristete Teilzeitbeschäftigung. Die gesetzliche Neuregelung soll ab dem 01.01.2019 gelten. Zuvor muss der Gesetzentwurf noch vom Bundestag abgesegnet werden.
Rückkehrrecht aus einer Teilzeitbeschäftigung
Damit soll es ab kommendem Jahr für Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit reduzieren, einen Anspruch auf Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit geben – bisher gibt es ein solches garantiertes Rückkehrrecht nur bei Teilzeitbeschäftigungen in der Elternzeit sowie in der Pflege- und Familienpflegezeit. Für die Inanspruchnahme der neuen Brückenteilzeit muss der Arbeitnehmer keine besonderen Gründe anführen.
Kein Anspruch auf Brückenteilzeit in Kleinbetrieben
Die Brückenteilzeit ist aber an verschiedene Voraussetzungen geknüpft: Ein Anspruch auf die befristete Arbeitszeitreduzierung besteht nur in den Fällen, in denen die Arbeitszeit für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr und höchstens fünf Jahren reduziert wird. Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Brückenteilzeit ist, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und in dem Unternehmen mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigt sind. In Kleinbetrieben unterhalb dieser Grenze gibt es also keinen Anspruch auf die Brückenteilzeit.
Für Unternehmen mit 46 bis 200 Beschäftigten soll es eine “Zumutbarkeitsgrenze” geben: Demnach müssen solche Betriebe nur einem pro angefangenen 15 Mitarbeitern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.
Weitere Details der Neuregelung
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass ein Arbeitnehmer nach Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit frühestens nach einem Jahr eine erneute Verringerung der Arbeitszeit verlangen kann. Vorgesehen ist auch, dass der Arbeitnehmer während der zeitlich befristeten Teilzeitbeschäftigung keine weitere Reduzierung und keine Verlängerung seiner Arbeitszeit verlangen kann.
ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.