Personalwirtschaft: Frau Gallner, das Bundesarbeitsgericht gilt als höchstes deutsches Arbeitsgericht – und ist trotzdem nicht immer die letzte Instanz. Was bedeutet das für die Rolle Ihres Hauses?
Inken Gallner: In der richterlichen Praxis bedeutet es zunächst, dass wir Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union, den Europäischen Gerichtshof (EuGH), richten können. Das ist in den europäischen Verträgen so vorgesehen. Wir stellen dem EuGH konkrete Fragen zur Auslegung des europäischen Rechts. Er hat dabei das Primat – er sagt, wie das Unionsrecht zu verstehen ist. Und dann sind wir deutschen Richterinnen und Richter für die Anwendung im nationalen Recht zuständig.
Sie haben also eine Doppelrolle?
Wir sind also sowohl deutsche Richterinnen und Richter als auch Unionsrichterinnen und Unionsrichter. Das ist der formalisierte Dialog zwischen dem Bundesarbeitsgericht und dem EuGH. Und diesen Dialog führen wir fleißig. Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit legt im europäischen Vergleich verhältnismäßig häufig vor. Ich habe den Eindruck, der EuGH findet das gut.
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