Darf ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter den Zugang zum Betrieb verweigern, weil dieser keinen Corona-Test vorweisen kann? Und darf in einer Betriebsvereinabrung geregelt werden, dass die Beschäftigten einen PCR-Test durchführen müssen? Dazu hat das Arbeitsgericht Offenbach in einem Eilverfahren eine Entscheidung getroffen. Nach Meinung des Arbeitnehmers, der den Eilantrag stellte, verstößt die Anweisung, einen Corona-Test durchzuführen, gegen das Recht auf Selbstbestimmung. Die Anweisung sei weder durch das Weisungsrecht noch die Betriebsvereinbarung gedeckt. Der PCR-Test ist nach Ansicht des Mitarbeiters unverhältnismäßig, weil er einen invasiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bilde. Das Arbeitsgericht hat den Eilantrag jedoch abgewiesen – unter anderem schon deshalb, weil der Arbeitnehmer die Eilbedürftigkeit einer sofortigen Entscheidung nicht nachgewiesen habe. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts in Berufung zu gehen. Ob es also letztlich bei der Entscheidung bleibt, ist noch abzuwarten.
ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.