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Entlassung nach Kündigung: Retourkutsche des Arbeitgebers nicht rechtens

Stempel mit Aufschrift Kündigung
Ist die Eigenkündigung eines Arbeitnehmers ein Grund zur vorzeitigen Entlassung? Das Arbeitsgericht Siegburg stoppte eine Kündigung, die mit dem „Abkehrwillen“ des Mitarbeiters begründet wurde. Bild: © Wolfilser/Adobe Stock

Zum Sachverhalt: Ein Mitarbeiter, der als Teamleiter beschäftigt war, informierte seinen Arbeitgeber über seine Kündigungsabsicht und seine Absicht, sich nach einer in den Monaten März und April 2019 anstehenden Kur einen neuen Job zu suchen. Er kündigte mit Schreiben vom 22.01.2019 zum 15.04.2019. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin seinerseits dem Beschäftigten zum 28.02.2019 wegen dem in der Kündigung zum Ausdruck gekommenen „Abkehrwillen“. Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage und bekam vor dem Arbeitsgericht Siegburg recht (Urteil vom 17.07.2019, Az. 3 Ca 500/19).

Das Arbeitsgericht hielt die Kündigung des Arbeitgebers für ungerechtfertigt. Zwar könne der „Abkehrwille“ eines Arbeitnehmers im Ausnahmefall eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen. Dies aber nur dann, wenn Schwierigkeiten mit der Nachbesetzung der Stelle zu erwarten sind und der Arbeitgeber eine sonst schwer zu findende Ersatzkraft gerade an der Hand hat. Nach Auffassung des Gerichts war der Arbeitgeber im vorliegenden Fall nicht darauf angewiesen, die Stelle durch Suche eines schwierig zu findenden Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt neu zu besetzen, sondern konnte auf eine bereits bei ihm beschäftigte Mitarbeiterin zurückgreifen. Das Arbeitsverhältnis endete damit der Eigenkündigung des Arbeitnehmers entsprechend erst am 15.04.2019.

Quelle: Arbeitsgericht Siegburg

ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.

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