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Mutterschutz bei Fehlgeburt gilt ab 1. Juni

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Update vom 1. Juni 2025: Frauen, die Fehlgeburten erleiden, haben nun die Möglichkeit, in Mutterschutz zu gehen. Ein entsprechendes Gesetz ist am 1. Juni in Kraft getreten. Der Mutterschutz ist gestaffelt, spricht: Je länger die Schwangerschaft fortgeschritten war, desto länger ist auch der Mutterschutz. Ab der 13. Schwangerschaftswoche hat die Frau ein Anrecht auf zwei Wochen Mutterschutz, ab der 17. Schwangerschaftswoche auf sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche auf acht Wochen. Die Betroffene kann selbst wählen, ob und wie lange sie den Mutterschutz in Anspruch nehmen möchte. Wenn es nach Familienministerin Karin Prien geht, soll die neue Regelung womöglich bald auch für Selbstständige gelten.

Update vom 29. Januar 2025: Dem Gesetzentwurf der CDU/CSU haben alle Fraktionen im Familienausschuss zugestimmt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche soll es nun bei Fehlgeburten einen Mutterschutz geben. Ob sie diesen Mutterschutz antritt, entscheidet die Frau. Das Beschäftigungsverbot soll nur dann gelten, wenn sich die betroffene Frau nicht ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt. Der Arbeitgeber bekommt die Ausfallzeit der Frau erstattet. „Der Arbeitgeber der betroffenen Frau hat im Fall eines entsprechenden Beschäftigungsverbots Anspruch auf Erstattung der mutterschutzrechtlichen Leistungen im Rahmen des U2-Umlageverfahrens in Höhe von 100 Prozent“, heißt es vonseiten des Deutschen Bundestags.

Frauen, die Fehlgeburten erleiden, sollen zukünftig besser geschützt werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung des Mutterschutzes soll noch vor der Neuwahl des Bundestags im Februar beschlossen werden. Das teilte die ehemalige Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Die Grünen) Anfang Januar 2025 dem Tagesspiegel mit. Die vier Parteien SPD, Die Grünen, FDP und CDU/CSU haben sich demnach in einer internen Abstimmung darauf geeinigt.

Die neue Regelung sieht vor, dass Frauen, welche ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, ein Anrecht auf einen gestaffelten Mutterschutz haben. Bisher galt der Mutterschutz bei einer Fehlgeburt erst ab der 24. Schwangerschaftswoche oder wenn das Baby mehr als 500 Gramm gewogen hat. Frauen, die ihr Baby vorher verloren haben, mussten sich ein Arbeitsunfähigkeitsattest von einem Arzt oder einer Ärztin schreiben lassen, wenn sie nach der Fehlgeburt der Arbeit fernbleiben wollten. „Ich begrüße es sehr, dass sich nun eine breite überparteiliche Einigung für einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten abzeichnet. Damit wird eine Schutzlücke für schwangere Frauen in Deutschland endlich geschlossen“, sagt Paus gegenüber der Personalwirtschaft. „Eine Fehlgeburt kann eine traumatische Erfahrung sein. Der gestaffelte Mutterschutz bietet betroffenen Frauen die Möglichkeit, sich zu erholen und so auch mögliche gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden.“

Jede dritte Frau betroffen

Fehlgeburten kommen häufig vor. Schätzungen des Bundesverbands der Frauenärzte zufolge erleidet jede dritte Frau in ihrem Leben eine Fehlgeburt. Aus psychologischer Sicht stellt das für die Mehrheit der Betroffenen einen schweren Verlust dar. Betroffene brauchen aus Sicht von Expertinnen und Experten Zeit zum Trauern. Auch der Körper brauche unterschiedlich lange, bis er sich wieder normal anfühlt.

Ob die neue Regelung allen betroffenen Frauen Zeit gibt, sich von den Folgen zu erholen, ist allerdings fragwürdig. Denn: Die meisten Fehlgeburten geschehen innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate (bis zur 12. Woche) – laut Zahlen der Krankenkasse AOK trifft dies auf 80 Prozent der Fehlgeburten zu.

Laut Natascha Sagorski ist das geplante Gesetz dennoch ein Meilenstein. Sagorski ist Autorin und Betroffene und hat 2022 die Petition „Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburt“ gestartet. Die Petition und ihr Beharren waren ein Grund dafür, dass sich die Politik mit dem Thema beschäftigt hat und es zwei Gesetzesentwürfe für den gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt gab – einen von der Union und einen von SPD und Grünen. Der CDU/CSU-Vorschlag sieht vor, den Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche geltend zu machen, der von SPD und den Grünen ab Schwangerschaftswoche 15. Für einen Mutterschutz von Beginn an der Schwangerschaft gibt es laut Sagorski aktuell keine politische Mehrheit.

(Der Beitrag erschien ursprünglich am 2. Januar 2025 und wurde am 1. Juni 2025 aktualisiert.)

Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.