Wir haben für Teil 18 unserer Kolumne “So ist’s Arbeitsrecht” mit Lisa-Marie Niklas, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei ARQIS Rechtsanwälte, gesprochen.
UPDATE 27. Januar 2023: Ende November hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 24.11.2022, Az.: 2 AZR 11/22) seine bisherige Berechnung mit dem Ergebnis 280 Tage noch einmal klargestellt. Nur „durch eine generalisierende Betrachtungsweise mit größtmöglichem Umfang des Kündigungsverbots” sei gesichert, dass alle schwangeren Arbeitnehmerinnen in den Genuss des Kündigungsverbots kämen.
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