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Kurzarbeitergeld wird ausgeweitet

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Update, 19. Dezember 2024: Jetzt steht es fest: Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird von 12 auf 24 Monate verlängert. Der Beschluss ist in einer Kabinettssitzung der Bundesregierung getroffen worden. Die Minderheitsregierung wolle damit auf den deutlichen Anstieg der Kurzarbeit in Deutschland reagieren. „Ziel ist es, Betrieben in schwierigen Zeiten mehr Planungssicherheit zu geben“, heißt es aus dem Arbeitsministerium.

Hubertus Heil plant die Ausweitung des Kurzarbeitergelds von 12 auf 24 Monate. Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters will der Arbeitsminister damit auf die schwierige wirtschaftliche Lage reagieren: „Ohne die Verlängerung der Bezugsdauer kann davon ausgegangen werden, dass es zu einem erheblichen Personalabbau bei den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben kommen würde“, heißt es laut dem Bericht im Entwurf einer entsprechenden Verordnung. 

Diese kann die rot-grüne Minderheitsregierung auch ohne Zustimmung des Bundestags oder Bundesrats beschließen. Laut Informationen des Handelsblatts soll die Verordnung am 1. Januar in Kraft treten und das Kabinett demnach noch vor Weihnachten zustimmen, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Personalwirtschaft bestätigte.

Laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) waren im Mai 2024 191.110 Menschen in Kurzarbeit. Das waren zwar deutlich mehr als im Vorjahresmonat (142.010), aber kein Vergleich zu den sechs Millionen Menschen im ersten Corona-Jahr 2020. Seinerzeit waren Sonderregeln eingeführt worden, wodurch Unternehmen bereits dann Kurzarbeit anmelden konnten, wenn mindestens 10 Prozent der Belegschaft von Arbeitszeitkürzungen mit einem Bruttolohnausfall von mindestens 10 Prozent betroffen waren. Seit Mai 2023 gelten wieder die normalen Regeln. So müssen mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Außerdem müssen, sofern Regelungen im Betrieb bestehen, die den Aufbau von Minusstunden zulassen, zunächst Minusstunden aufgebaut werden, bevor Kurzarbeitergeld bezahlt wird. Die BA übernimmt dabei 60 Prozent des Lohnausfalls beziehungsweise bei Beschäftigten mit Kindern 67 Prozent. 

Ohne die Sonderregelungen wäre nach einer Studie des Internationalen Währungsfonds die Arbeitslosigkeit zur Hochzeit der Krise im zweiten Quartal 2020 um drei Prozentpunkte gestiegen. „Das entspricht rund 1,3 Millionen Menschen, die wir mit Kurzarbeit vor Arbeitslosigkeit bewahrt haben“, sagte Heil im Juni 2023. In den Jahren 2020 bis 2022 hatte der Staat rund 45,5 Milliarden Euro für Kurzarbeitergeld ausgegeben. 

Für die neuen Pläne Heils sollen hingegen nun Mehrausgaben in Höhe von 260 Millionen Euro im Raum stehen. Bisher hatte die Bundesagentur für Arbeit rund 780 Millionen Euro in ihrem Etat für 2025 vorgesehen. Die Verlängerung des Kurzarbeitergelds von zwölf auf 24 Monate soll laut Reuters längstens bis zum 31. Dezember möglich sein.

(Dieser Betrag wurde ursprünglich am 13. Dezember 2024 veröffentlicht und am 19. Dezember 2024 aktualisiert.)

Frederic Haupt war Volontär der Personalwirtschaft.