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Sonderregelung für Kurzarbeitergeld wird erneut verlängert

Update vom 15. Dezember 2022: Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sind bis zum 30. Juni 2023 verlängert worden. Die entsprechende Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld soll bis zum 30. Juni verlängert werden. Damit wird es für Betriebe wohl weiterhin möglich sein, unter erleichterten Voraussetzungen Kurzarbeitergeld zu erhalten. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet, ging eine entsprechende Verordnungsänderung des Bundesarbeitsministeriums bereits durch die Ressortabstimmung und soll am 14. Dezember im Bundeskabinett beschlossen werden.

Was genau soll gelten?

Liegt der Beschluss vor, so reicht es auch in der ersten Jahreshälfte 2023 für den Bezug von Kurzarbeitergeld aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Zudem müssen Beschäftigte auch weiterhin keine Minusstunden aufbauen, bevor sie Kurzarbeitergeld beziehen dürfen. Die Verlängerung der Sonderregelung soll auch für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gelten.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will eigenen Aussagen nach mit der Verordnung die Unternehmen in den „schwierigen Zeiten“ unterstützen, die durch die Energiekrise und die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs derzeit herrschen. Kurzarbeit soll weiterhin „eine stabile Brücke über ein wirtschaftliches Tal“ bleiben.

ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.