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BGM ignoriert Atemwegserkrankungen: Zurecht?

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82 Prozent der AOK-versicherten Mitarbeitenden haben 2024 mindestens einen Tag aufgrund von Atemwegserkrankungen auf der Arbeit gefehlt. Das geht unter anderem aus dem aktuellen Fehlzeiten-Report des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hervor. Für etwas weniger Ausfallfälle (AU-Fälle) sind Muskel-Skelett-Erkrankungen (gut 40 Fälle pro 100 AOK-Mitglieder), Probleme mit der Verdauung (19 Fälle), Verletzungen (knapp 16 Fälle) und psychische Erkrankungen (14 Fälle) verantwortlich.

Damit sind Atemwegserkrankungen auf den ersten Blick die Hauptursache dafür, dass Mitarbeitende kurzzeitig ihre Arbeit niederlegen müssen und der Wirtschaft damit Kosten in Millionenhöhe beschert werden. Laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin lagen die Kosten für die krankheitsbedingt ausgefallene Produktion 2023 bei rund 128 Milliarden Euro. Teil des BGM sind Atemwegserkrankungen allerdings recht selten. Das hat mehrere Gründe. Sie verursachen zwar die meisten Ausfälle, doch deren Dauer ist deutlich geringer als bei anderen Krankheiten.

Knapp sechs Tage fällt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin aufgrund von Erkältungen und ähnlichen Erkrankungen aus. Zum Vergleich: Bei psychischen Erkrankungen sind es im Schnitt mehr als 28 Tage. Helmut Schröder, Geschäftsführer des WIdO und Mitherausgeber des Fehlzeiten-Reports, bezeichnet Atemwegserkrankungen deshalb nur als „kurzfristigen Treiber des Krankenstands“. Und dieser ist von Herbst bis Frühjahr etwas stärker ausgeprägt.

Keine großen Steigerungen

Atemwegserkrankungen verursachen zwar einen großen Teil der Arbeitsausfälle, aber diese steigen von Jahr zu Jahr kaum an – 82,5 Fälle pro 100 AOK-Versicherte waren es 2023 und 82,2 Fälle 2024. Einzig 2022 gab es einen Sprung. Dieser wurde laut Schröder vor allem durch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verursacht, durch die nun automatisch mehr AU-Bescheinigungen an die Krankenkassen vermittelt werden. Bei den nun neu erfassten eAUs handelt es sich häufig um solche, die es aufgrund von Atemwegserkrankungen gibt.

Atemwegserkrankungen als BGM-Case

Deshalb sagt Schröder: „Atemwegserkrankungen machen uns keine großen Sorgen. Sie sind unvermeidbar, wenn man sich am öffentlichen Leben beteiligt.“ Das bedeutet fürs BGM: Eine Prävention ist nur bedingt möglich – etwa durch das Angebot einer Grippeimpfung, die Arbeit aus dem Homeoffice (wenn möglich), die aus Coronazeiten bekannten Abstands- und Hygieneregelungen sowie Lüftungsroutinen und die Verbesserung der Luftqualität am Arbeitsplatz, beispielsweise durch Luftfilter. „Wir planen unsere Projekte nicht nach Erkältungswellen“, sagt Schröder selbst über die Arbeit in seinem Institut.

Eine Sache könne der Arbeitgeber laut Schröder allerdings mehr auf dem Schirm haben: Präsentismus. Infekte der Atemwege sind Krankheiten mit meist milden Symptomen, die deshalb zum Weiterarbeiten trotz Erkrankung verleiten. 2025 haben nach einer repräsentativen Beschäftigtenbefragung knapp 24 Prozent der Arbeitnehmenden entgegen ärztlichen Rats krank gearbeitet.

Der Grund: Bedingt durch eine hohe Arbeitsmotivation wolle man die Kolleginnen und Kollegen, seine Führungskräfte und das Unternehmen generell nicht im Stich lassen. Laut Schröder sollte die Führungskraft hier genau hinschauen und entscheiden, ob sie die Arbeitsleistung annehmen kann oder nicht. Hier kommt ihre Verantwortung für Beschäftigte und das Unternehmen zum Tragen. „Die Führungskraft hat eine Fürsorgepflicht gegenüber der erkrankten Person, deren Kolleginnen und Kollegen und muss für die Erhaltung der Arbeitsqualität sorgen“, sagt Schröder.

Fördert die telefonische Krankschreibung die Krankschreibungen?

Was in der Diskussion ebenfalls nicht fehlen darf: der medial oft wiederholte Mythos rund um den Zusammenhang zwischen der Einführung der telefonischen Krankschreibung und den hohen AU-Tagen aufgrund von Atemwegserkrankungen. 2024 gab es laut Fehlzeiten-Report unter den 15 Millionen AOK-versicherten Mitgliedern rund 26,4 Millionen atemwegsbedingte AU-Fälle. Ärztinnen und Ärzte haben zulasten der AOK in 145.000 Fällen telefonische Krankschreibungen abgerechnet.

Damit wurden lediglich 1,5 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitsfälle wegen Atemwegserkrankungen telefonisch veranlasst. Dieser geringe Anteil der telefonischen Krankschreibungen könne als Ursache für die hohen Krankenstände nicht verantwortlich gemacht werden.

Info

Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.