Die Verpflichtung für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten bei Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten Homeoffice anzubieten, wird voraussichtlich nicht über den 30.06.2021 hinaus verlängert. Mit Ablauf der Bundesnotbremse soll auch die Homeoffice-Pflicht enden. Damit trägt die Bundesregierung den sinkenden Corona-Inzidenzen der vergangenen Wochen Rechnung. Das Ende der Homeoffice-Pflicht bedeutet für die Unternehmen, dass es ab Juli wieder im freien Ermessen der Arbeitgeber liegt, ob sie ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus ermöglichen.
Corona-Testpflicht für Betriebe soll bestehen bleiben
Doch auch nach dem 30.06.2021 müssen die Unternehmen weiterhin bestimmte Corona-Schutzmaßnahmen ergreifen. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird voraussichtlich bis Ende September 2021 verlängert – allerdings mit abgeschwächten Vorgaben für Arbeitgeber, wie aus einem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht. Grundlegende Maßnahmen wie die Durchführung von betrieblichen Hygienekonzepten und die Kontaktreduzierung im Betrieb sollen jedoch erhalten bleiben – ebenso die Pflicht für Arbeitgeber, den Mitarbeitern zweimal wöchentlich einen Corona-Test anbieten zu müssen.
ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.