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Kürzlich hat die Bundesregierung Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030 verabschiedet. Der Gesetzentwurf beinhaltet unter anderem, dass die Pendlerpauschale für Fernpendler angehoben werden soll. Dazu heißt es: „Pendler, die einen langen Arbeitsweg zurücklegen müssen, besonders in ländlichen Räumen, können oftmals weder auf ein ausgebautes ÖPNV-Angebot zurückgreifen, noch stehen heute bereits ausreichende Ladeinfrastruktur und Fahrzeuge mit entsprechender Reichweite zur Verfügung, um kurzfristig auf Elektromobilität umzusteigen. Dies wird sich in den kommenden Jahren ändern. Deshalb wird zu deren Entlastung die Pendlerpauschale ab 2021 ab dem 21sten km auf 35 Cent befristet bis zum 31.12.2026 angehoben.“
Das Statistische Bundesamt (> Destatis) hat berechnet, wie viele Arbeitnehmer hierzulande einen Weg von mehr als 20 Kilometern zur Arbeit zurücklegen. Die Daten beziehen sich auf das Jahr 2015 und wurden auf Basis der Steuererklärungen ermittelt. Danach fuhren rund 6,7 Millionen einkommensteuerpflichtige Menschen über 20 Kilometer zur Arbeitsstelle – bei einer Bevölkerung von rund 82 Millionen war das circa jeder Zwölfte. 5,8 Millionen und damit 86 Prozent gaben in ihrer Steuererklärung an, für mindestens einen Teil der Strecke das Auto zu nutzen.
Laut Destatis fällt die tatsächliche Zahl der Arbeitnehmer, die eine Strecke von mindestens 20 Kilometer zum Job pendeln, aber noch höher aus. Der Grund: Steuerlich zusammen- veranlagte Ehepaare und Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaften werden nur als ein Steuerpflichtiger gezählt, dabei kann es möglich sein, dass beide Partner jeweils mehr als 20 Kilometer zur Arbeit fahren.
Insgesamt legten die 6,7 Millionen Berufstätigen im Jahr 2015 nach eigenen Angaben rund 26,8 Milliarden Kilometer über der 20-Kilometer-Grenze zurück.
Ute Wolter ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Webseite.