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Meine Wünsche für mehr Betriebsrenten: Mehr Fortschritt wagen!

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Daher wünsche ich mir für die Betriebsrenten:

  1. In der Niedrigzinsphase braucht die bAV mehr Möglichkeiten zur Anlage mit höheren Renditen – vulgo: Aktien. Das ist im Koalitionsvertrag adressiert. Doch das muss zwingend gut flankiert werden im Aufsichtsrecht und Arbeitsrecht: Beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) und Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) müssen zukunftsorientiert und vor allem gerichtsfest schnell neu austariert werden.
  2. Und wenn man schon über eine stärkere Aktienorientierung in der Anwartschaftsphase nachdenkt, sollte auch gleich die Rentenphase berücksichtigt werden. Was vorne stärker wachsen darf, sollte nicht „hinten“ herunterfallen müssen. Da ist noch viel Luft nach oben für Betriebsrenten.
  3. Nicht schon wieder ein neues Modell. Das sehr gut konzipierte Sozialpartnermodell ist noch nicht umgesetzt, schon will man einen Bürgerfonds (öffentlich verantworteter Fonds) „prüfen“. Und kostengünstig auf Kosten der Unternehmen – wie schon angedacht – geht gar nicht! Bitte dieses Vorhaben schnell wieder streichen.
  4. Die Altersvorsorge für die unteren Einkommen wird durch die Niedrigverdiener-Förderung nach § 100 EStG sehr zielgenau umgesetzt. Dazu sollte folgendes berücksichtigt werden: Mehr Förderung von 30 % auf 60 %. Und gleichzeitig 60 % weniger Bürokratie.
  5. Digitalisierung bitte auch überall in der bAV umsetzen: Hindernisse im Zivil-, Arbeits- und Steuerrecht systematisch und schnell abbauen! Und die erste Chance hat das BMAS: Bei dem Update des Nachweisgesetzes (Umsetzung der EU-RL 2019/1152) gibt die EU die Option, neben dem Schriftformerfordernis auch eine elektronische Übergabe der Unterlagen vorzusehen. Der Referentenentwurf hat das noch nicht berücksichtigt.
  6. Betriebsrente ist per se nachhaltig, weil sozial. Bitte keine Regulierungsmonstrositäten, bevor ein Unternehmen seine gute Betriebsrente auch mit grünem Geschenkpapier ins Schaufenster stellen darf.
  7. Die Minuszinsphase hinterlässt starke Spuren in den Bilanzen. Der steuerliche Zinssatz von 6 % für Pensionszusagen (5,5 % für Unterstützungskassen) muss angepasst werden. Ein Warten auf das Bundesverfassungsgericht, wo dazu eine Beschwerde anhängig ist, ist unnötig.
  8. Jede Fachkraft ist mittlerweile herzlich willkommen. Da wäre es schön, die Portabilität von Betriebsrenten zu verbessern. Das geht ganz einfach: Bei „Übernahme des Vertrags“ haftet der neue Arbeitgeber nur für den von ihm künftig finanzierten Teil. Das ist eine Regelung, die HR und den Beschäftigten zugutekommen.
  9. Im Mittelstand entscheidet der Unternehmer, wie viel Betriebsrente es sein darf. Da spielen auch die eigenen Erfahrungen durchaus eine Rolle: Die Versorgung von Selbständigen fordern und die Betriebsrentenzusagen von Gesellschafter-Geschäftsführern immer schärfer und fast schon nach absurd hohen Kriterien steuerlich zu prüfen, das passt nicht zusammen.
  10. Letzter Punkt: Mehr Arbeitsschutz für uns alle! Heißt: Keine Zusatzlasten und weniger Bürokratie für die Betriebsrente. Keine Personalabteilung, kein Versorgungsträger braucht ein weiteres Jahr 2021: Umsetzung eines Arbeitgeberzuschusses, dessen gesetzliche Regelung sich vor allem durch zahlreiche Unwägbarkeiten auszeichnet, ein Absenken der BBG mit vielen kurzfristig nötigen Zusatzarbeiten, Umstellung von Gruppenverträge und den damit verbundenen Zusagen, weil die BZML und BOLZ in einer Minuszinsphase adjustiert werden mussten, Rückstellungen, die ungebremst ansteigen, …

Mit der Umsetzung dieser Vorschläge wäre die Altersvorsorge aus meiner Sicht auf dem richtigen Weg.

Die Praxis hilft gerne die guten Vorhaben auch umzusetzen. Ansonsten muss der Koalition stärker auf die Sprünge geholfen werden, um mehr Fortschritt auch für mehr Betriebsrenten zu wagen!

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