Arbeitgeber können noch bis zum 30. Juni 2021 eine sogenannte Corona-Prämie oder einen Corona-Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei an ihre Mitarbeiter auszahlen. Doch es gibt Alternativen zur Geldprämie, etwa zusätzliche Urlaubstage, Prämien in Gutscheinform und Online-Veranstaltungen.
Durch alle diese Prämien möchten Unternehmen die Leistung und das Engagement ihrer Mitarbeiter anerkennen und wertschätzen und sich bei ihnen für den Einsatz während der Corona-Pandemie bedanken. Während die steuerfreie Corona-Prämie nur für unmittelbar von der Pandemie betroffene Betriebe möglich ist, können alle Unternehmen auf Alternativen zurückgreifen. Dabei gibt es für Arbeitgeber einiges zu beachten.
Wir haben uns umgehört, was Unternehmen bereits initiiert haben und stellen drei Alternativen vor.
1. Zusätzlicher Urlaub statt Corona-Prämie
Das, was SAP am 27. April veranstaltet hat, lief zwar unter dem Titel „Mental Health Day“, ist effektiv aber nichts anderes als ein zusätzlicher Urlaubstag. Alle weltweit rund 100.000 Beschäftigten des Softwareunternehmens hatten an diesem Tag frei – bei voller Bezahlung. Auch andere Unternehmen haben Derartiges angekündigt. Nicht zuletzt veranlasste die Diskussion um die „Ruhetage“ rund um Ostern manches Unternehmen, der Belegschaft am Gründonnerstag freizugeben.
Aus steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht gibt es hier laut Robin Große, Steuerberater bei Ecovis, keine Besonderheiten. Der geschenkte Urlaubstag könne wie normaler Urlaub abgerechnet werden. Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichts anderes vereinbaren, könne der Arbeitgeber entsprechend Urlaubsentgelt für diesen Tag zahlen.
„Arbeitgeber sind hier gut beraten, wenn sie das mit einer schriftlichen Vereinbarung regeln“, ergänzt Anne-Franziska Weber, Rechtsanwältin bei Ecovis. Aus der Vereinbarung sollte klar hervorgehen, dass es sich um einen einmaligen zusätzlichen Urlaubstag aufgrund der derzeitigen Lage handelt und dass für die Zukunft kein Rechtsanspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag besteht.
2. Gutschein
Mitte März 2021 hat die Warenhauskette Real angekündigt, dass alle tariflich Beschäftigten einen Warengutschein über 150 Euro als Dankesprämie erhalten. Bereits im Jahr 2020 hatte das Unternehmen nach eigenen Angaben mehrere außerordentliche Prämien an die Beschäftigten ausgezahlt.
Gerade im Lebensmitteleinzelhandel scheint diese Art der Corona-Prämie beliebt zu sein. Für die Unternehmen hat das den Vorteil, dass die Prämie im eigenen Haus ausgegeben wird und damit zumindest die Marge der gekauften Produkte wieder dem Unternehmen zufließt.
„Steuerrechtlich ist ein Sachlohn, wozu auch Gutscheine zählen, grundsätzlich wie Barlohn zu behandeln“, sagt Große. Doch es gebe einige Besonderheiten: Bis 44 Euro pro Monat kann ein Sachlohn steuerfrei bleiben, wenn die Freigrenze nicht überschritten und der Sachlohn zusätzlich zum Lohn gewährt wird. „Auf Sachbezüge lässt sich aber auch der Corona-Bonus anwenden, soweit er noch nicht ausgeschöpft ist, da dieser sowohl für einen Barlohn als auch für Sachbezüge gilt“, sagt der Experte.
3. (Online-)Veranstaltungen
Sommerfeste, Weihnachtsfeiern oder auch nur der gemeinsame Drink nach Feierabend: In der Pandemie leidet ganz besonders das kollegiale Beisammensein. Zumindest ein wenig Linderung versprechen hier Online-Veranstaltungen wie Escape-Games, Weinproben oder ähnliches. Dort können die Beschäftigten in virtueller Gesellschaft etwas „erleben“, was das Gemeinschaftsgefühl steigern kann.
„Unter den Voraussetzungen der entsprechenden Regelung im Einkommenssteuergesetz (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EstG) können solche Aktionen als Betriebsveranstaltungen gelten“, sagt Steuerberater Große. Dann gilt ein Freibetrag von 110 Euro je Arbeitnehmer, bis zu dem die Kosten steuerfrei sind. „Die Betriebsveranstaltungen müssen allerdings einen geselligen Charakter haben und allen im Betrieb offen stehen“, ergänzt der Experte. Letzteres lasse sich etwa anhand einer Einladungsliste nachweisen.
Matthias Schmidt-Stein koordiniert als Chef vom Dienst die Onlineaktivitäten der Personalwirtschaft und leitet die Onlineredaktion. Thematisch beschäftigt er sich insbesondere mit dem Berufsbild HR und Karrieren in der Personalabteilung sowie mit Personalberatungen. Auch zu Vergütungsthemen schreibt und recherchiert er.