Zeiteinbringungen in das Langzeitkonto sind begrenzt. Beschäftigte, die an fünf Wochenarbeitstagen beschäftigt sind, dürfen etwa maximal zehn Urlaubstage pro Jahr umwandeln, und zwar nur Tage oberhalb der gesetzlichen Anspruchs von 20 Urlaubstagen. Überdies können Tarifmitarbeiter tarifliche Altersfreizeiten einbringen, wie die Studie „Zeitwertkonten“ vom F.A.Z.-Fachverlag „FRANKFURT BUSINESS MEDIA“ und der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten e. V. zeigt, der dieser Beitrag entnommen ist. Wollen Mitarbeiter andere Zeitwerte, etwa aus Mehrarbeit, auf das Langzeitkonto steuern, bedarf dies einer gesonderten kollektivrechtlichen Regelung. Der übliche Weg für den langfristigen Aufbau von Guthaben auf Zeitwertkonten ist die Umwandlung von Entgeltbestandteilen. So dürfen Tarifmitarbeiter bis zu 20 Prozent ihres kalenderjährlichen Tarifentgelts in Zeitwertkonten einbringen. Zudem können sie Entgeltbestandteile außerhalb der tarifvertraglichen Bestimmungen verwenden. Die 20-prozentige Obergrenze für Tarifmitarbeiter gilt nicht für außertarifliche Beschäftigte und leitende Angestellte, die einen größeren Spielraum für die Entgeltumwandlung haben.
Bei Evonik gelten die Tarifverträge der chemischen Industrie. Diese bilden auch die Basis für die Regelung des Langzeitkontenmodells. Unternehmen und Arbeitnehmervertreter haben den Handlungsspielraum des Tarifvertrags ausgeschöpft und das eigene Modell im Rahmen einer Betriebsvereinbarung individuell weiter ausgestaltet. Heute nutzt fast jeder zweite teilnahmeberechtigte Mitarbeiter von Evonik ein Langzeitkonto, wobei sich die Teilnehmer aus allen Mitarbeitergruppen, Unternehmensbereichen und Hierarchiestufen zusammensetzen.
Die Beschäftigten profitieren bei der Entgelteinbringung von einer finanziellen Förderung des Arbeitgebers. Damit belohnt der Arbeitgeber das langfristige Ansparen von Langzeitkontenwertguthaben ähnlich wie in der betrieblichen Altersversorgung und bei Mitarbeiteraktien. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen sich die Beschäftigten bereits in den ersten Monaten ihrer Einstellung dauerhaft zur Teilnahme am Langzeitkonto und zur Einbringung eines einheitlich festgelegten Mindestbetrages verpflichten. Später ist es den Teilnehmern möglich, unter Berücksichtigung der Mindesteinbringung die Höhe der Beiträge jährlich zu wechseln. Vor dem Ausscheiden aus dem aktiven Arbeitsleben bekommen sie bei Erfüllung der Voraussetzungen eine weitere finanzielle Förderung des Arbeitgebers auf ihre Langzeitkonten. Evonik sichert die Guthaben in einem eigenen, aber rechtlich selbständigen Treuhandverein ab.
Freistellung vor dem Ruhestand nutzen
In der Vergangenheit spielte für die Evonik-Mitarbeiter die gesetzlich geförderte Altersteilzeit, die bis Ende 2009 galt, eine wichtige Rolle, denn rund zwei Drittel jedes Jahrgangs nahmen sie in Anspruch. Diese Gewohnheit wird in der Form bis heute fortgesetzt, dass die Langzeitkontenwertguthaben genutzt werden, um am Ende des Arbeitslebens vorzeitig aus dem Beruf auszuscheiden. Daneben besteht überdies die Möglichkeit, die Freistellung aus dem Guthaben zu Qualifizierungszwecken zu nutzen. Bereits heute nutzt Jahr für Jahr eine dreistellige Zahl von Evonik-Beschäftigten die eigenen Guthaben und lässt sich vor Eintritt in den Ruhestand freistellen.