Der Begriff Altersversorgung bezeichnet Maßnahmen zur finanziellen Absicherung im Ruhestand. Mit der Altersversorgung soll aber auch sichergestellt werden, dass Mitarbeitende bei einer möglicherweise auftretenden Invalidität finanziell versorgt sind, und Hinterbliebene im Todesfall monetäre Unterstützung erhalten. Die Altersversorge besteht in Deutschland aus einem Drei-Säulen-Konzept, das vor allem durch eine kollektive Basisversorgung, die betriebliche Altersversorgung und eine ergänzende individuelle Vorsorge getragen wird.