Warum kaum jemand den Dienstwagen abgibt  

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Schauen wir auf Dienstwagen, liegt Deutschland im europäischen Vergleich gleich in doppelter Hinsicht vorn:

  • Erstens bieten vier Fünftel (83 Prozent) der deutschen Unternehmen, die das Beratungshaus WTW für die „International Car Policy Survey 2026“ befragt hat, einen Firmenwagen als Benefit an. Der europäische Durchschnitt liegt bei nur 72 Prozent.
  • Zweitens ermöglicht fast die Hälfte (46 Prozent) der deutschen Unternehmen mit Firmenwagenangebot die Wahl zwischen Dienstfahrzeug und einer finanziellen Alternative. Europaweit liegt diese Rate bei nur 29 Prozent. An der Studie nahmen weltweit 9688 Unternehmen aus 75 Ländern teil, darunter 359 aus Deutschland.

In Deutschland, dem Land mit der stärksten Dienstwagenkultur Europas, ist also auch die Ausstiegsoption am weitesten verbreitet. Genutzt wird sie allerdings kaum. Von den Beschäftigten, die wählen dürfen, entscheiden sich im Median 15 Prozent für die Geldlösung. Wer verstehen will, warum Mobilitätsbudgets, Car Allowances (Nutzungsentschädigungen für private Pkw) und ähnliche Modelle so langsam vorankommen, findet in dieser einen Zahl einen besseren Ausgangspunkt als in mancher Trendstudie.

Was die Wahl wirklich kostet

Rein rechnerisch müsste die Alternative öfter gewinnen. Laut WTW liegen die monatlichen Leasingkosten inklusive Wartung im Median bei 1000 Euro für Führungskräfte, 850 Euro für das mittlere Management und zwischen 743 und 795 Euro im Vertrieb. Wer auf den Wagen verzichtet, könnte über ein entsprechendes Budget frei verfügen, ohne an ein einzelnes Fahrzeug gebunden zu sein.

Bei der Rechnung übersehen wir schnell, wie unterschiedlich Mitarbeitende die beiden Optionen wahrnehmen. Der Dienstwagen ist ein Paket, dessen Einzelkosten der Fahrer nie sieht: Versicherung, Wartung, Reifen und Wertverlust sind eingepreist, versteuert wird pauschal über die Ein-Prozent-Regelung, bei Elektrofahrzeugen sogar nur ein Viertel davon. Die Geldalternative erscheint dagegen als nackter Bruttobetrag auf der Abrechnung, von dem Steuern und Sozialabgaben abgehen. Beim Auto sind die Kosten unsichtbar, und der Nutzen steht vor der Tür. Beim Budget ist der Betrag sichtbar, und der Nutzen bleibt abstrakt. Hinzu kommt ein gut belegter Befund der Verhaltensökonomik: der Besitztumseffekt. Er beschreibt, dass Menschen Dinge in ihrem Besitz höher bewerten als den Betrag, den sie dafür verlangen würden. Wer seit Jahren einen Dienstwagen fährt, erlebt dessen Abgabe als Verlust; und Verluste wiegen in der Wahrnehmung schwerer als gleich große Gewinne.

Verstärkt wird das durch die Standardoption. In den meisten Car Policies ist der Wagen der Normalfall; das Budget kommt nur zum Tragen, wenn eine Person sich aktiv gegen den Dienstwagen entscheidet. Das heißt: Wer sich nicht kümmert, bekommt das Auto. Eine dritte Ebene taucht in offiziellen Begründungen selten auf und wirkt trotzdem. Das Fahrzeug auf dem Firmenparkplatz ist für alle sichtbar, das Budget auf der Gehaltsabrechnung sieht niemand. In Organisationen, in denen die Wagenklasse traditionell mit der Hierarchiestufe steigt, gibt der Umsteiger mit dem Fahrzeug auch ein Signal ab. Kaum jemand würde das in einer Mitarbeiterbefragung so formulieren. In den Wahlquoten zeigt es sich trotzdem.

Ein Steuerrecht ohne Rückenwind

Auch der Gesetzgeber hat der Alternative zum Dienstwagen bislang wenig geholfen. Der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sah erstmals eine eigene Regelung vor, Arbeitgeber sollten Mobilitätsbudgets bis 2400 Euro pro Jahr pauschal mit 25 Prozent versteuern können. Der Finanzausschuss des Bundestags strich die Regelung im Oktober 2024 kurz vor der Verabschiedung ersatzlos. Ein steuerlich definiertes Mobilitätsbudget existiert in Deutschland weiterhin nicht. Wer eines anbieten will, setzt es aus Einzelbausteinen zusammen: ÖPNV-Zuschüsse sind nach § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei, daneben stehen die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze und das Dienstrad-Leasing. Darüber hinaus bleibt nur regulärer Barlohn oder die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG. Jeder Baustein hat eigene Grenzen, eigene Nachweispflichten und eigene Fallstricke. Der Dienstwagen dagegen läuft seit Jahrzehnten über ein einziges etabliertes und jedem Steuerberater vertrautes System. Die Alternative dagegen ist komplex. Das ist vor allem für kleinere Unternehmen ohne spezialisierte Payroll-Abteilung schwierig zu verwalten.

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Dieser Beitrag ist zuerst im Vergütungsmagazin Comp & Ben erschienen. Das Onlinemagazin berichtet in sechs regulären Ausgaben pro Jahr und einer jährlichen Sonderausgabe über aktuelle Themen rund um Compensation & Benefits und betriebliche Altersversorgung (bAV). Hier können Sie das Magazin kostenlos herunterladen – und hier können Sie den COMP-&-BEN–Newsletter abonnieren.

Belgien verschiebt den Zwang

Wie viel eine gute Gesetzgebung ändern würde, zeigt sich in Belgien. Dort ist das Mobilitätsbudget seit 2019 gesetzlich verankert. Dienstwagenberechtigte können auf das Auto verzichten und erhalten dessen volle Jahreskosten als Budget, einsetzbar für ein umweltfreundliches Fahrzeug, für nachhaltige Mobilität einschließlich Wohnkosten in Arbeitsplatznähe oder als Barauszahlung des Restbetrags.

Die belgische Regierung wollte das Modell zum 1. Januar 2026 zur Pflicht machen, jeder Arbeitgeber mit Firmenwagen sollte die Alternative aktiv anbieten müssen. Der Termin platzte jedoch, weil die Gesetzestexte nicht rechtzeitig durch das Parlament kamen. Der im Januar 2026 vom Ministerrat gebilligte Entwurf sieht das Inkrafttreten nun für Anfang 2027 vor. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sollen allerdings ein Jahr länger Zeit bekommen; Betriebe unter 15 Beschäftigten sollen von der neuen Regelung ausgenommen bleiben.

Die Nutzungszahlen in Belgien ernüchtern auch ohne Pflicht: Ende 2024 – nach fünf Jahren mit einem großzügigen und steuerlich klar geregelten Modell – verzichteten 5,2 Prozent der Berechtigten auf ihren Firmenwagen. Nach einer Umfrage des HR-Dienstleisters Acerta vom Februar 2026 boten erst gut 4,5 Prozent der belgischen Unternehmen ein Mobilitätsbudget an, ein Drittel mehr als im Vorjahr. 72 Prozent der Arbeitgeber ohne Angebot nannten unklare Regeln als Hauptgrund, sechs von zehn kleinen und mittleren Unternehmen lehnten die geplante Verpflichtung ab, mehr als 68 Prozent würden sie ohne Zwang gar nicht einführen.

Der belgische Fall zerlegt eine bequeme Annahme: Wenn das großzügigste gesetzliche Modell Europas nach Jahren nur einstellige Nutzungsraten hat, dann liegt die Zurückhaltung an mehr als am Steuerrecht. Das heißt: Eine Pflicht kann das Angebot erzwingen, die Nachfrage folgt eigenen Regeln.

Die Wahl gestalten, statt sie nur anzubieten

Für Unternehmen, die ihre Mobilitätsangebote ernsthaft diversifizieren wollen, folgt daraus eine unbequeme Einsicht. Die Wahloption in die Car Policy zu schreiben, ist der kleinste Teil der Arbeit. Wirksam wird sie erst, wenn die Bedingungen stimmen. Das beginnt beim Gegenwert. Ein Budget von 800 Euro wirkt bescheiden, solange niemand weiß, dass der abgewählte Wagen das Unternehmen monatlich 1000 Euro kostet. Wer die vollen Fahrzeugkosten offenlegt, verändert den Vergleichsmaßstab in beide Richtungen. Auch der Wagen wird als das erkennbar, was er ist, ein vierstelliger monatlicher Vergütungsbestandteil. Ebenso wirksam ist die Frage, was als Normalfall präsentiert wird. Bei Neueinstellungen und neuen Berechtigten lassen sich beide Optionen gleichrangig anbieten, statt ein Formular zur Wagenklasse zu verschicken und die Alternative ins Kleingedruckte zu setzen. Wer nie einen Dienstwagen besessen hat, muss auch keinen Verlust verkraften. Gegen die Verlustangst der bereits Berechtigten hilft Reversibilität. Die Zusage, zum nächsten Leasing-Zyklus zum Wagen zurückkehren zu können, senkt das gefühlte Risiko des Umstiegs erheblich.

Die WTW-Zahlen zeigen, dass deutsche Unternehmen bereits kombinieren: 28 Prozent gewähren Dienstwagenberechtigten zusätzlich einen ÖPNV-Zuschuss, 23 Prozent fördern Fahrräder, 20 Prozent E-Bikes. Solche hybriden Modelle lassen Beschäftigte alternative Mobilität im Alltag erproben, bevor eine große Entscheidung ansteht.

60 Prozent der deutschen Unternehmen planen laut WTW, ihre Car-Benefit-Policy innerhalb der kommenden zwölf Monate zu überarbeiten. Die meisten dieser Überarbeitungen werden sich mit Fahrzeuglisten, CO2-Grenzen und Leasing-Raten befassen. Die interessantere Frage steht auf keinem dieser Zettel: Unter welchen Bedingungen treffen Menschen auch eine Wahl, die sie längst haben? Belgien hat vorgemacht, dass Verfügbarkeit allein nicht hilft. Die Antwort liegt in der Architektur der Entscheidung, und die bestimmt jedes Unternehmen selbst.

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