Die Entsendebescheinigung belegt bei einer beruflichen Tätigkeit im europäischen Ausland, dass die betreffende Person ein Mitglied der deutschen Sozialversicherung ist. Damit wird vermieden, dass die ausländischen Behörden Sozialversicherungsbeiträge für das Gastland einfordern und eine doppelte Bezahlung der Sozialabgaben erfolgt.
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